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Rund um die Saarschleife Gemeinde Mettlach
Ausgabe 42/2023
Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden
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Flurbereinigung

des Landesamtes für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung

Abteilung 5

Lindenallee 6, 66538 Neunkirchen

Az.: LK 05.5, Tgb.Nr. 759/23

Kassenabschluss 2022

Die Kassenbücher, die Belege und die Jahresabschlüsse 2022 der Kassen der Teilnehmergemeinschaften von

Tünsdorf und Orscholz

sind von der Flurbereinigungsbehörde geprüft worden.

Die Jahresrechnungen liegen in der Zeit vom 13. November bis zum 27. November 2023 beim Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung, Abt. 5, Lindenallee 6, 66538 Neunkirchen zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

Einwendungen gegen die Richtigkeit der Kassenabschlüsse können innerhalb eines Monates nach dem letzten Tag der Offenlegung bei der Flurbereinigungsbehörde (Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung) schriftlich oder mündlich vorgebracht werden.

Nach Ablauf der Einspruchsfrist bzw. nach ordnungsgemäßer Erledigung etwaiger Einsprüche wird dem Kassenverwalter Entlastung erteilt.

Neunkirchen, 12.10.2023

Im Auftrag

Lermen