In der Gemeinde Mettlach werden in der 45. Kalenderwoche, in Ergänzung zur polizeilichen Verkehrsüberwachung, Geschwindigkeitskontrollen in folgenden Ortsteilen durchgeführt:
- Mettlach
- Tünsdorf
- Orscholz
Die Gemeinde behält sich vor, in Absprache mit der Polizei, außer in den angegebenen, auch in anderen Ortsteilen Geschwindigkeitskontrollen vorzunehmen.
Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde