Am Freitag, dem 14. November 2025, um 19:00 Uhr, findet im großen Saal des Cloef-Atriums in Orscholz gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Brandschutzsatzung der Gemeinde Mettlach eine Hauptversammlung aller aktiven Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Mettlach statt.
Hierzu werden alle aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Mettlach eingeladen.
Tagesordnung der Hauptversammlung
| 1. | Wahl des Wehrführers / der Wehrführerin |
| 2. | Wahl von zwei gleichberechtigten Stellvertretern / Stellvertreterinnen des Wehrführers / der Wehrführerin |
| 3. | Verschiedenes |
Erläuterungen:
| • | Stimmberechtigt sind nur aktive Feuerwehrmitglieder, die der Feuerwehr zusammenhängend seit mindestens drei Monaten angehören. Die Zeit der Jugendfeuerwehr wird dabei angerechnet. |
| • | Zum Wehrführer / zur Wehrführerin sowie zu deren Stellvertretern / Stellvertreterinnen können nur aktive Feuerwehrangehörige gewählt werden, die die Voraussetzungen für die Bestellung nach § 11 Abs. 1 der Verordnung über die Organisation des Brandschutzes und der Technischen Hilfe im Saarland zum Zeitpunkt der Wahl erfüllen. |
| • | Die Wahl erfolgt in geheimer Abstimmung. |
| • | Die Wahlleitung obliegt dem Bürgermeister. Im Übrigen gilt § 46 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG). |
Anzugsordnung: Dienstkleidung
Mettlach, 27.10.2025
Der Bürgermeister
Daniel Kiefer