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Rund um die Saarschleife Gemeinde Mettlach
Ausgabe 44/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Feuerwehr Hauptversammlung

Einladung

Am Freitag, dem 14. November 2025, um 19:00 Uhr, findet im großen Saal des Cloef-Atriums in Orscholz gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Brandschutzsatzung der Gemeinde Mettlach eine Hauptversammlung aller aktiven Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Mettlach statt.

Hierzu werden alle aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Mettlach eingeladen.

Tagesordnung der Hauptversammlung

1.

Wahl des Wehrführers / der Wehrführerin

2.

Wahl von zwei gleichberechtigten Stellvertretern / Stellvertreterinnen des Wehrführers / der Wehrführerin

3.

Verschiedenes

Erläuterungen:

Stimmberechtigt sind nur aktive Feuerwehrmitglieder, die der Feuerwehr zusammenhängend seit mindestens drei Monaten angehören. Die Zeit der Jugendfeuerwehr wird dabei angerechnet.

Zum Wehrführer / zur Wehrführerin sowie zu deren Stellvertretern / Stellvertreterinnen können nur aktive Feuerwehrangehörige gewählt werden, die die Voraussetzungen für die Bestellung nach § 11 Abs. 1 der Verordnung über die Organisation des Brandschutzes und der Technischen Hilfe im Saarland zum Zeitpunkt der Wahl erfüllen.

Die Wahl erfolgt in geheimer Abstimmung.

Die Wahlleitung obliegt dem Bürgermeister. Im Übrigen gilt § 46 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG).

Anzugsordnung: Dienstkleidung

Mettlach, 27.10.2025

Der Bürgermeister

Daniel Kiefer