Alle Halter von Pferden und Rindvieh, die keinen besonderen Wasserzähler für die den gemeindlichen Abwasseranlagen nicht zugeführte Wassermengen haben, können einen Antrag auf Abwasserermäßigung für das Jahr 2022 stellen.
In der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abwasseranlagen der Gemeinde Mettlach ist bestimmt, dass Halter von Rindvieh die Anzahl der zu berücksichtigenden Tiere durch einen Bestandsnachweis zum 30.11. des laufenden Jahres nachweisen müssen. Dieser kann durch § 30 Viehverkehrsverordnung der zuständige Behörde (= Landwirtschaftskammer) erbracht werden.
Halter von Pferden haben einen Nachweis nach § 44a Viehverkehrsverordnung (Equidenpass) beizulegen.
Alle Anträge sind bis
11. Dezember des laufenden Jahres
zu stellen.
Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Für weitere Informationen und Rückfragen steht Ihnen Frau Schneider-Büdinger, Telefon-Nr. 06864/83-24 gerne zur Verfügung.
Mettlach, 02. November 2022
Der Werkleiter
Daniel Kiefer