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Rund um die Saarschleife Gemeinde Mettlach
Ausgabe 45/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Freiwillige Feuerwehr Löschbezirk Weiten

Einladung

Am Samstag, dem 26.11.2022, findet um 16.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Weiten gemäß § 10 Abs. 1 der Brandschutzsatzung der Gemeinde Mettlach eine Hauptversammlung der aktiven Feuerwehrangehörigen des Löschbezirkes Weiten statt.

Zu dieser Veranstaltung werden die Mitglieder des Löschbezirkes Weiten eingeladen.

Tagesordnung der Hauptversammlung

1.

Wahl der/des Löschbezirksführerin/Löschbezirksführers

Erläuterungen:

Der/die Löschbezirksführer/in und die stellvertretenden Löschbezirksführer/innen werden von den aktiven Feuerwehrangehörigen des Löschbezirkes, die der Feuerwehr seit mindestens drei Monaten angehören, auf die Dauer von 6 Jahren gewählt.

Die Wahl erfolgt durch geheime Abstimmung. Wahlleiter ist der Bürgermeister. Die Vorschrift des § 46 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes gilt entsprechend.

Gemäß § 11 der Brandschutzorganisationsverordnung kann zur/zum Löschbezirksführer/in und zur/zum stellvertretenden Löschbezirksführer/in bestellt werden, wer mindestens eine abgeschlossene Zugführerausbildung besitzt.

Tagesordnung der ordentlichen Versammlung

1.

Begrüßung durch den Löschbezirksführer

2.

Totenehrung

3.

Bericht des Löschbezirksführers

4.

Bericht des Jugendwartes

5.

Bericht des Kassierers

6.

Entlastung des Kassierers

7.

Wahl der/des Kassierers/in

8.

Wahl der Kassenprüfer

9.

Verschiedenes

Der Bürgermeister Daniel Kiefer

Der stellvertretende Löschbezirksführer Olaf Neises