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Rund um die Saarschleife Gemeinde Mettlach
Ausgabe 45/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Melderechtliche Hinweise

zu den am 09.06.2024 stattfindenden Wahlen

Am 09.06.2024 finden die Europawahl und die Kommunalwahlen (Kreistags-, Gemeinderats- und Ortsratswahlen) sowie die Direktwahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin in der Gemeinde Mettlach statt.

Gemäß § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) darf hierzu die Meldebehörde den Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist und die Wahlberechtigten dieser Auskunftserteilung nicht widersprochen haben.

Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.

Widersprüche gegen die Weitergabe von Daten können Wahlberechtigte bei meiner Dienststelle, Rathaus Mettlach, Zimmer 101, Tel. 06864/8353 und 06864/8357, oder einwohnermeldeamt@mettlach.de vorbringen.

Mettlach, 31.10.2023

Der Bürgermeister

Daniel Kiefer