Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - erforderliche Genehmigung hat folgenden Wortlaut:
Saarland
Landesverwaltungsamt
Kommunalaufsicht
Genehmigung
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Mettlach genehmige ich
| - | gem. § 91 Abs. 4 KSVG den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 800.000 € und |
| - | gem. § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 4.614.748 €. |
St. Ingbert, den 02.11.2023
Im Auftrag (Dienstsiegel)
gez. Thomas Frey
Der Haushaltsplan 2023 der Gemeinde Mettlach liegt entsprechend § 86 Abs. 4 KSVG in der Zeit vom 13.11.2023 bis zum 27.11.2023 zur Einsichtnahme im Rathaus, Zimmer 212, zu den Öffnungszeiten des Rathauses, wie im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Mettlach angegeben, aus.
Mettlach, den 6.11.2023
Der Bürgermeister
Daniel Kiefer