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Rund um die Saarschleife Gemeinde Mettlach
Ausgabe 45/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - erforderliche Genehmigung hat folgenden Wortlaut:

Saarland

Landesverwaltungsamt

Kommunalaufsicht

Genehmigung

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Mettlach genehmige ich

-

gem. § 91 Abs. 4 KSVG den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 800.000 € und

-

gem. § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 4.614.748 €.

St. Ingbert, den 02.11.2023

Im Auftrag (Dienstsiegel)

gez. Thomas Frey

Der Haushaltsplan 2023 der Gemeinde Mettlach liegt entsprechend § 86 Abs. 4 KSVG in der Zeit vom 13.11.2023 bis zum 27.11.2023 zur Einsichtnahme im Rathaus, Zimmer 212, zu den Öffnungszeiten des Rathauses, wie im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Mettlach angegeben, aus.

Mettlach, den 6.11.2023

Der Bürgermeister

Daniel Kiefer