Grundsätzlich schreibt der Gesetzgeber vor, dass ab dem 01.10.2024 bei winterlichen Witterungsverhältnissen (§ 2 Absatz 3a StVO) nur Winterreifen mit dem Alpine-Symbol (siehe nachfolgend Abbildung) genutzt werden dürfen (§ 36 Absatz 4 StVZO).
Wie Sie als Halter der Fahrzeuge vermutlich bereits wissen, endet damit zum 30.09.2024 die Ausnahmeregelung für die Nutzung von "alten" M+S-Reifen (§ 36 Absatz 4a StVZO).
Die Winterreifenpflicht gilt bei PKW unter 3,5 t Gesamtmasse für alle Räder. Bei LKW über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse betrifft sie nur die Antriebsachsen und die vordere Lenkachse. Ausnahmen gelten für sog. POR- und MPT-Reifen (POR= Professional-Off-Road; MPT= Muli Purpose Tire), für die es keine Bereifung mit Alpine-Symbol gibt. Für diese Reifen sind die Vorgaben des § 2 Absatz 3a Satz 4 StVO zu beachten.