Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) und der §§ 1, 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG), hat der Gemeinderat der Gemeinde Mettlach am 29.10.2025 folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
§ 7 Ziffer 1 wird wie folgt geändert:
„Die Kurabgabe beträgt pro Tag und Person 2,40 €“
Artikel 2
Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Mettlach, 31.10.2025
Daniel Kiefer
Bürgermeister
Hinweis:
Entsprechend § 12 Abs. 5 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des KSVG zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen, wenn nicht
| 1. | die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist. |