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Rund um die Saarschleife Gemeinde Mettlach
Ausgabe 45/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Mettlach

über die Erhebung der Kurabgabe vom 19. Oktober 2012

Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) und der §§ 1, 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG), hat der Gemeinderat der Gemeinde Mettlach am 29.10.2025 folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1

§ 7 Ziffer 1 wird wie folgt geändert:

„Die Kurabgabe beträgt pro Tag und Person 2,40 €“

Artikel 2

Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.

Mettlach, 31.10.2025

Daniel Kiefer

Bürgermeister

Hinweis:

Entsprechend § 12 Abs. 5 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des KSVG zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen, wenn nicht

1.

die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.