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Rund um die Saarschleife Gemeinde Mettlach
Ausgabe 46/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Untersuchungsgebiet „Ortskern / Ortsdurchfahrt Weiten“

in der Gemeinde Mettlach, Ortsteil Weiten

Öffentliche Bekanntmachung über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen gemäß § 137 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Mettlach hat in öffentlicher Sitzung am 12.10.2022 gemäß § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit für das Untersuchungsgebiet „Ortskern / Ortsdurchfahrt Weiten“ in der Gemeinde Mettlach, Ortsteil Weiten beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 27.10.2022 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Mettlach, Nr. 43/2022.

Der räumliche Geltungsbereich des Untersuchungsgebiets mit einer Größe von ca. 33 Hektar umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im anliegenden Lageplan (LVGL; Stand: Juli 2022) durch eine Umgrenzungslinie abgegrenzten Fläche. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses und wird zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Gemeindeverwaltung während den allgemeinen Dienststunden bereitgehalten.

Das Untersuchungsgebiet umfasst im Wesentlichen folgende Bereiche:

• Luxemburger Straße (teilweise)

• Kolmerswald (teilweise)

• Lothringer Straße (teilweise)

• Hubertusstraße

• Am Kindergarten

• Rundweg

• Talstraße (teilweise)

• Eichenstraße

• Merziger Straße

• Hohlweg

• Trierer Straße

• Kreuzstraße

• Zum Manzengarten

• Wiesenstraße

• Im Herker

• Höhenstraße

Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem anliegenden Lageplan.

Als vorläufige Ziele und Zwecke der Sanierung wurden bestimmt:

Stärkung als Wohnstandort

Modernisierung und Instandsetzung von baulichen Anlagen sowie ortsbildgerechte Gestaltung der öffentlichen und privaten Bausubstanz

Anpassung des Gebäudebestandes und des öffentlichen Raumes an die Bedürfnisse der älter werdenden Bevölkerung (Barrierefreiheit)

Schaffung adäquater Wohn- und Betreuungsangebote (Umnutzung von Gebäuden, Serviceleistung)

Energetische Sanierung

Beseitigung von Leerständen durch Behebung von Funktionsmängeln und Nutzungskonflikten

Rückbau nicht benötigter Bausubstanz mit Neuordnung / Neubebauung (verbesserte Freiraumqualität)

Erhöhung der Wohnumfeldqualität: Wohnumfeldverbesserung, Aufwertungsmaßnahmen im privaten Raum

Verbesserung der Attraktivität des öffentlichen Raumes, dorfökologische Maßnahmen, Steigerung der Vitalität des Dorfes.

Die Gemeinde Mettlach hat die vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen oder zu veranlassen, die erforderlich sind, um Beurteilungsgrundlagen zu gewinnen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen (§ 141 Abs. 1 Satz 1 BauGB).

Mit der Durchführung vorbereitender Untersuchungen wurde die Kernplan GmbH, Gesellschaft für Städtebau und Kommunikation, 66557 Illingen, beauftragt.

Die vorläufigen Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen, insbesondere unter Einschluss von Vorschlägen zur Abgrenzung eines förmlich festgelegten Sanierungsgebiets, des Sanierungsverfahrens sowie des städtebaulichen Rahmenplans, wurden in einem Bericht zusammengefasst.

Gemäß § 137 BauGB soll die Sanierung mit den Eigentümern, Mietern, Pächtern und sonstigen Betroffenen möglichst frühzeitig erörtert werden. Die Betroffenen sollen zur Mitwirkung bei der Sanierung und zur Durchführung der erforderlichen baulichen Maßnahmen angeregt und hierbei im Rahmen des Möglichen beraten werden.

Im Rahmen der Beteiligung gemäß § 137 BauGB werden die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen insbesondere unter Einschluss von Vorschlägen zur Abgrenzung eines förmlich festgelegten Sanierungsgebiets, des Sanierungsverfahrens sowie des städtebaulichen Rahmenplans in der Zeit

vom 25.11.2022 bis einschließlich 05.01.2023

während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Mettlach, Freiherr-vom-Stein-Straße 64, im Foyer des 3. OG, 66693 Mettlach, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Während dieser Zeit können von jedermann Bedenken und Anregungen zu den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen insbesondere unter Einschluss von Vorschlägen zur Abgrenzung eines förmlich festgelegten Sanierungsgebiets, des Sanierungsverfahrens sowie des städtebaulichen Rahmenplans schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an: bauamt@mettlach.de vorgebracht werden. Die Unterlagen können im Zeitraum der Auslegung auch auf der Homepage der Gemeinde Mettlach unter https://www.mettlach.de/rat-und-verwaltung/veroeffentlichungen/offenlagen/ eingesehen werden.

Für die Erörterung steht der Fachbereich während der Dienststunden zur Verfügung. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen mit Rahmenplan und der Sanierungssatzung unberücksichtigt bleiben.

Hinweis zum Datenschutz

Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Gemeinde Mettlach oder ein von der Gemeinde eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Mettlach oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Mettlach oder dem von der Gemeinde einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Mettlach ausdrücklich darauf hin, dass es sich vorliegend um ein öffentliches Verfahren handelt und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Mettlach, den 11.11.2022

Der Bürgermeister

Daniel Kiefer

Anlage: Lageplan (Stand Juli 2022)

Lageplan, o.M.

Geltungsbereich des Untersuchungsgebietes „Ortskern / Ortsdurchfahrt Weiten“ in der Gemeinde Mettlach, Ortsteil Weiten

Quelle: LVGL; Stand: Juli 2022; Bearbeitung: Kernplan