Zum 80. Geburtstag wird weiterhin wie bisher schriftlich gratuliert.
Zu den „runden Geburtstagen“ (90, 95, 100 usw.) erfolgt eine schriftliche Anfrage bei den Jubilaren, ob eine persönliche Gratulation von Bürgermeister und Ortsvorsteher erwünscht ist.
Die Ortsvorsteher gratulieren bei nicht „runden Geburtstagen“ ab dem 90. (also 91., 92., usw.) auf vorherige Anfrage allein.
Ehepaare, die im Laufe des Jahres 2026 das Fest der goldenen, diamantenen oder eisernen Hochzeit feiern und eine Gratulation durch die Gemeinde wünschen, werden gebeten, dies im Rathaus Mettlach unter Angabe des Heiratsdatums zu melden. Die Gratulation übernimmt gerne der Ortsvorsteher des jeweiligen Ortsteils und Bürgermeister.
Die Gratulationsschreiben vom Ministerium werden an die Verwaltung übermittelt. Das hierzu an uns übersandte Schreiben und Präsent werden wir – falls nicht persönlich gratuliert wird – direkt den Ehejubilaren per Post zusenden.
Wenn Sie zum Ehejubiläum nicht gratuliert werden möchten, ist eine Absage nicht erforderlich.
Ansprechpartner im Rathaus Mettlach:
Frau Robinius, Tel. 06864/83-21, E-Mail vorzimmer@mettlach.de.