Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) in Verbindung mit § 3 Abs. 5 des Gesetzes über den Entsorgungsverband Saar (EVSG) und § 11 der Aufgabenübernahmesatzung des EVS hat der Gemeinderat Mettlach in seiner Sitzung am 30.10.2024 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Die Satzung über die Benutzungs- und Gebührenordnung für das Wertstoffzentrum Mettlach (Rückkonsumzentrum) vom 05.09.2012, zuletzt geändert durch die 6. Änderungssatzung vom 10.09.2020, wird in Folge des Zuständigkeitswechsels für die örtliche Abfallentsorgung nach § 3 EVSG von der Gemeinde Mettlach zum Entsorgungsverband Saar (EVS) mit Ablauf des Jahres 2024 aufgehoben.
§ 2
Diese Aufhebungssatzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Mettlach, 31.10.2024
Der Bürgermeister
Daniel Kiefer
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des KSVG oder aufgrund des KSVG zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Ergänzende Erläuterungen (diese sind nicht Bestandteil der vorstehenden Satzung):
Durch die Aufgabenrückübertragung der örtlichen Abfallentsorgung an den EVS zum 01.01.2025 gelten ab diesem Zeitpunkt die Satzungen und damit einhergehende Gebührenfestlegungen des EVS. Diese sind auf der Homepage des EVS unter www.evs.de zu finden. Dies betrifft sowohl die Müllabfuhr (Restmüll, Biomüll, Sperrmüll) als auch den Wertstoffhof (Rückkonsumzentrum) in Mettlach. Die Gebühren des EVS werden zum Jahresende 2024 zusätzlich an dieser Stelle und auf unserer Homepage als zusätzliche Information bekanntgeben.
Die Satzungen der Gemeinde Mettlach über die örtliche Abfallentsorgung und die dazugehörige Abfallgebührensatzung werden erst aufgehoben, wenn alle Abfall-Gebührenbescheide der Gemeinde Mettlach, die sich noch auf das Jahr 2024 oder Vorjahre beziehen, unanfechtbar geworden sind. Aufgehoben werden kann indes bereits zum 01.01.2025 die Benutzungs- und Gebührenordnung für das Rückkonsumzentrum, was durch die vorstehende Aufhebungssatzung erfolgt ist.