I.
Die Gemeinde Mettlach ist Eigentümerin der Grundstücke mit der katasteramtlichen Bezeichnung:
Gemarkung Orscholz, Flur 2
| Nr. | Größe |
| 1500/216 | 760 m² |
| 1500/219 | 294 m² |
| 1500/278 | 166 m2 |
| 1500/279 | 525 m2 |
| Summe ca. | 1.745 m² |
II.
1. Allgemeines
Die Grundstücke wurden ca. 1976 zum Teil mit einem Feuerwehrgerätehaus bebaut und bis April/Mai 2025 in dieser Funktion genutzt. Aktuell steht das Gebäude leer. Die Grundstücke liegen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage von Orscholz und beurteilen sich demnach baurechtlich nach § 34 BauGB hinsichtlich des Einfügens in die nähere Umgebung.
2. Erschließung
Die verkehrliche Erschließung der Grundstücke ist über die Moselstraße bzw. die Ortsdurchgangsstraße (L.I.O. 177) gesichert. Strom-, Gas-, Wasser-, Kanal- und Telefonanschluss liegen vor.
3. Besonderheiten
Für das Grundstück Nr. 1500/219 liegt in Abteilung II des Grundbuchs die folgende Eintragung vor: „Das Grundstück ist für Bau, Betrieb und Unterhaltung einer Trafostation mit Erdkabeln und Niederspannungsmast in Anspruch zu nehmen“.
Für das Grundstück Nr. 1500/216 liegt in Abteilung II des Grundbuchs die folgende Eintragung vor: „Bebauungs- und Bepflanzungsverbot nach Freigabe des auf der Parzelle stehenden Gebäudes.“
Für das Grundstück Nr. 1500/279 liegt in Abteilung II des Grundbuchs die folgende Eintragung vor: „Recht betreffend 4 Niederspannungserdkabel von der Trafostation Schmiedewäldchen in das Ortsnetz Orscholz“.
III.
Folgende Unterlagen sind mit der Interessenbekundung einzureichen:
| • | Kaufpreisangebot |
| • | Umfassende Erläuterung der künftigen Bewirtschaftung der Fläche |
| • | Persönliche Angaben des Bewerbers |
Die Interessenbekundung einschließlich der Unterlagen sind in Papierform und in digitaler Form (pdf auf Datenträger) bis zum 20.02.2025, 24:00 Uhr, in einem verschlossenen Umschlag/Paket mit Angabe des Absenders an die
Gemeinde Mettlach
Fachbereich 2 -Bauen und technische Dienste-
Liegenschaften
Freiherr-vom-Stein-Straße 64
66693 Mettlach
zu richten.
Als Betreff ist die folgende Bezeichnung gut lesbar auf dem Umschlag/Paket aufzubringen:
Bewerbung „Moselstraße 68, 66693 Mettlach-Orscholz“
Sendung bitte nicht öffnen
IV.
1. Bei dem vorliegenden Interessenbekundungsverfahren handelt es sich nicht um eine Ausschreibung nach den Regeln des auf öffentliche Aufträge anwendbaren Vergaberechts, sondern um eine für die Gemeinde Mettlach unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung für den Kauf der gemeindlichen Fläche in Verbindung mit dem Nutzungskonzept für die Fläche. Die Gemeinde Mettlach behält sich das Recht vor, das Verfahren jederzeit abzubrechen und ggf. durch ein neues Verfahren zu ersetzen bzw. auf bestimmte Zeit einzustellen. Die eingereichten Unterlagen verbleiben bei der Gemeinde Mettlach. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Den Bewerbern wird hinreichend Gelegenheit gegeben, sich von dem Zustand der Grundstücke zu überzeugen. Die abschließende Entscheidung bezüglich einer möglichen Vergabe der Grundstücke obliegt den Gremien der Gemeinde Mettlach. Besichtigungstermine können nach Abstimmung mit dem nachfolgenden Ansprechpartner vereinbart werden.
2. Ansprechpartner ist:
Herr Christian Simonis, E-Mail: liegenschaften@mettlach.de, Telefon: 06864- 83 19
3. Die Interessenbekundungen sollen nach den folgenden Kriterien und Gewichtungen bewertet werden:
| Gebotener Kaufpreis | 70 % |
| Künftige Bewirtschaftung des Gebäudes | 30 % |
Mettlach, 25. November 2025
Daniel Kiefer
Der Bürgermeister