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Rund um die Saarschleife Gemeinde Mettlach
Ausgabe 49/2023
Veranstaltungen "Rund um die Saarschleife"
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Wegfall des Kinderreisepasses zum 01. Januar 2024

Foto: http://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/kinderreisepass/kinderreisepass-artikel.html

Wegen der Abschaffung des Kinderreisepasses kommen als Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) geplant sind. Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken besteht ab dem 6. Lebensjahr.

Werden Reisen auch außerhalb der EU (auch Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind - wie auch die Eltern - einen regulären Reisepass. Auch hier besteht die Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken ab dem 6. Lebensjahr. Diese entfällt, sollte es sich um ein „vorläufiges“ Dokument handeln.

Vorläufige Dokumente werden nicht in jedem Land akzeptiert. Die Einreisebestimmungen entnehmen Sie gerne beim Auswärtigen Amt, www.auswaertiges-amt.de.

Ausstellung möglicher Dokumente für Kinder ab 01.01.2024:

Dokument

Gültigkeit

Bearbeitungszeit

Gebühr

Personalausweis

6 Jahre

ca. 14 Tage

22,80 Euro

Vorläufiger Ausweis

3 Monate

sofort

10,- Euro

Reisepass

6 Jahre

4 bis 5 Wochen

37,50 Euro

Express-Reisepass

6 Jahre

4 bis 5 Tage

69,50 Euro

Vorläufiger Reisepass

ein Jahr

sofort

26,- Euro

Neue Gebühr für Reisepässe ab 01. Januar 2024 für Personen ab 24 Jahren

Die Gebühr zur Ausstellung eines Reisepasses ab dem 24. Lebensjahr beträgt ab Januar 2024 statt bisher 60,- Euro dann 70,- Euro.

Weitere Rückfragen erteilt Ihnen das Einwohnermeldeamt unter Tel. 06864-8353 bzw. -8357, oder einwohnermeldeamt@mettlach.de.