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Rund um die Saarschleife Gemeinde Mettlach
Ausgabe 49/2023
Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden
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Landkreis Merzig-Wadern

Verkehrsrechtliche Anordnung

Auf Antrag des SaarForst Landesbetrieb ergeht hiermit aufgrund der §§ 44 Abs. 3 und 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBI. I S. 367) in der heute geltenden Fassung aus Anlass

einer Bewegungsjagd im Forstrevier Weiten

am Samstag, 16.12.2023

in der Zeit von 08.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Veranstalter:

SaarForst Landesbetrieb

Von der Heydt 12

66115 Saarbrücken

Ansprechpartner: Anna-Lisa Mann

Tel.: 0681/9712874

nachfolgende jederzeit widerrufliche verkehrsrechtliche Anordnung:

1.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der L 176 zwischen Mettlach (km 2,200 - Ortsende Mettlach) und der Weißen Mark wird in der Zeit von 08.30 Uhr bis 15.30 Uhr entsprechend des beigefügten Verkehrszeichenplanes auf 30 km/h herabgesetzt.

2.

Die L 176 zwischen der Weißen Mark und dem Ortseingang Weiten wird in der Zeit von 08.30 Uhr bis 15.30 Uhr für den Fahrzeugverkehr voll gesperrt. Hierzu sind im Kreuzungsbereich L 176/ L 177 (Weiße Mark) sowie am Ortsausgang Weiten in Richtung Weiße Mark die Verkehrszeichen (VZ) 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art" sowie VZ 600 „Absperrschranke" aufzustellen. Die Absperrschranken sind über die gesamte Fahrbahnbreite aufzustellen. Die Umleitung erfolgt entsprechend des beigefügten Verkehrszeichenplans.

3.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der L 177 zwischen Orscholz und der Weißen Mark wird in der Zeit von 08.30 Uhr bis 15.30 Uhr entsprechend des beigefügten Verkehrszeichenplanes auf 30 km/h herabgesetzt.