Titel Logo
Rund um die Saarschleife Gemeinde Mettlach
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung zur Auslegung von Antragsunterlagen

und des Entwurfs einer Rechtsverordnung

über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes in der Kreisstadt Merzig und in der Gemeinde Mettlach (Wasserschutzgebietsverordnung „Moselbach“)

Die Gemeinde Mettlach hat, gestützt auf § 51 und § 52 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. I Nr. 5) in Verbindung mit § 37 des Saarländischen Wassergesetzes (SWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juli 2004 (Amtsbl. S. 1994), zuletzt geändert durch Artikel 173 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629) beim Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz die Festsetzung des nachfolgend näher beschriebenen Wasserschutzgebietes beantragt:

Das vorgesehene Wasserschutzgebiet „Moselbach“ gliedert sich in einen Fassungsbereich (Zone I) und eine engere Schutzzone (Zone II). Es erstreckt sich auf Flächen innerhalb der Gemarkungen Mettlach, Besseringen und Merzig. Der Grenzverlauf ist aus dem als Anlage abgedruckten Übersichtsplan ersichtlich.

Die Festsetzung des Wasserschutzgebietes erfolgt durch Rechtsverordnung und bedarf nach § 114 Abs. 2 SWG einer Entscheidung im förmlichen Verwaltungsverfahren.

Der Entwurf der vorgesehenen Rechtsverordnung und die dazugehörigen Antragsunterlagen liegen in der Zeit vom 14. Februar bis 13. März 2023 (einschließlich) bei

der Gemeinde Mettlach, Freiherr-vom-Stein-Straße 64, 66693 Mettlach, Zimmer 210

sowie

der Kreisstadt Merzig, Neues Rathaus, Brauerstraße 5, 66663 Merzig, Zimmer 230

während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus.

Bitte beachten Sie, dass aufgrund von pandemiebedingten Einschränkungen Termine nur nach Voranmeldung unter der Rufnummer +49(0)6864 83-24 (Gemeinde Mettlach) bzw. +49(0)6861 85-472 (Kreisstadt Merzig) vergeben werden.

Zusätzlich sind die Antragsunterlagen auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz (www.umwelt.saarland.de) unter folgendem Pfad einzusehen:

Themenportal Wasser – Informationen – Grundwasser – Wasserschutzgebiete

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, mithin bis zum 27. März 2023 (einschließlich), Einwendungen gegen den Antrag erheben.

Einwendungen sind schriftlich (zweifach) oder zur Niederschrift zu erheben bei

der Gemeinde Mettlach, Freiherr-vom-Stein-Straße 64, 66693 Mettlach, Zimmer 210

oder

der Kreisstadt Merzig, Neues Rathaus, Brauerstraße 5, 66663 Merzig, Zimmer 230

oder

dem Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz, Keplerstraße 18, 66117 Saarbrücken, Zimmer G 1.80.

Die Einwendungen müssen die Bezeichnungen der Beteiligten, einen bestimmten Antrag, eine Darlegung des Sachverhaltes und sollten eine eingehende Begründung enthalten. Die betroffenen Grundstücke müssen benannt werden (Gemarkung, Flur, Parzellennummern).

Über rechtzeitig erhobene Einwendungen findet eine mündliche Verhandlung (Erörterungstermin) statt. Zeit und Ort werden noch ortsüblich bekannt gemacht bzw. mitgeteilt.

Es wird darauf hingewiesen, dass

-

bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann,

-

mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen,

-

die Personen, die Einwendungen erhoben haben, durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind,

-

eventuelle Auslagen (Fahrtkosten, Arbeitsausfall und dergleichen) nicht erstattet werden.

Saarbrücken, den 17. Januar 2023

S A A R L A N D

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität,

Agrar und Verbraucherschutz

Im Auftrag

Dürr