Der Rat der Gemeinde Mettlach hat in seiner Sitzung am 12.10.2022 den Entwurf zur Neuaufstellung des Sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ in der Gemeinde Mettlach gebilligt und dessen öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Ziel des Teilflächennutzungsplans „Windenergie“
Ziel des Sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ ist die Darstellung von Konzentrationszonen für die Errichtung von Windenergieanlagen. Außerhalb dieser Konzentrationszonen soll die Errichtung von Windenergieanlagen ausgeschlossen werden.
Der Geltungsbereich des Teilflächennutzungsplans umfasst das gesamte Gebiet der Gemeinde Mettlach.
Der Sachliche Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ wurde bereits vom 03.01.2022 bis einschließlich 04.02.2022 öffentlich ausgelegt (frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs 1 BauGB).
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 08. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1726) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Neuaufstellung des Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ in der Zeit
vom 04.01.2023 bis einschließlich 06.02.2023
Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.
Die Neuaufstellung des Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ kann im Zeitraum der Auslegung auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde Mettlach https://www.mettlach.de/rat-und-verwaltung/veroeffentlichungen/offenlagen/ eingesehen werden.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren. Unter der Internetadresse
htpps://argusconcept.planungsbeteiligung.de
kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen und Stellungnahmen abgeben. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen vom 04.01.2023 bis einschließlich zum 06.02.2023 zur Verfügung.
Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen werden mit offengelegt:
Und als Bürgerstellungnahme:
• BÜRGERINITIATIVE „WINDKRAFT MIT VERNUNFT“ E.V.: Mit Aussagen zum Vogelschutz, zum Schutz des Grundwassers sowie zum Natur- und Landschaftsschutz
Folgende Unterlagen werden weiterhin ausgelegt:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: bauamt@mettlach.de vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Teilflächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis zum Datenschutz
Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Gemeinde Mettlach oder ein von der Gemeinde eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Mettlach oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Mettlach oder dem von der Gemeinde eingeschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Mettlach ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Mettlach, den 15.12.2022
Der Bürgermeister
Daniel Kiefer