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Rund um die Saarschleife Gemeinde Mettlach
Ausgabe 51/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ in der Gemeinde Mettlach

Der Rat der Gemeinde Mettlach hat in seiner Sitzung am 12.10.2022 den Entwurf zur Neuaufstellung des Sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ in der Gemeinde Mettlach gebilligt und dessen öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Ziel des Teilflächennutzungsplans „Windenergie“

Ziel des Sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ ist die Darstellung von Konzentrationszonen für die Errichtung von Windenergieanlagen. Außerhalb dieser Konzentrationszonen soll die Errichtung von Windenergieanlagen ausgeschlossen werden.

Der Geltungsbereich des Teilflächennutzungsplans umfasst das gesamte Gebiet der Gemeinde Mettlach.

Der Sachliche Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ wurde bereits vom 03.01.2022 bis einschließlich 04.02.2022 öffentlich ausgelegt (frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs 1 BauGB).

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 08. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1726) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Neuaufstellung des Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ in der Zeit

vom 04.01.2023 bis einschließlich 06.02.2023

während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Mettlach, Freiherr-vom-Stein-Straße 64, im Foyer des 3. OG, 66693 Mettlach, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt und eingesehen werden kann.

Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.

Die Neuaufstellung des Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ kann im Zeitraum der Auslegung auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde Mettlach https://www.mettlach.de/rat-und-verwaltung/veroeffentlichungen/offenlagen/ eingesehen werden.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren. Unter der Internetadresse

htpps://argusconcept.planungsbeteiligung.de

kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen und Stellungnahmen abgeben. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen vom 04.01.2023 bis einschließlich zum 06.02.2023 zur Verfügung.

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen werden mit offengelegt:

  • Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz: Mit Aussagen zum Schutz und zur Betroffenheit von Vogel- und Fledermausvorkommen sowie zum Baden-, Grundwasser- und Lärmschutz
  • Ministerium für Umwelt (Naturschutz und Forsten): Mit Aussagen zum Schutz von Wäldern
  • Naturschutzbund Deutschland: Mit Aussagen zur Eignung von Altholzbeständen für die Windenergienutzung
  • Landkreis Merzig-Wadern: Mit Aussagen zum Grundwasserschutz

Und als Bürgerstellungnahme:

• BÜRGERINITIATIVE „WINDKRAFT MIT VERNUNFT“ E.V.: Mit Aussagen zum Vogelschutz, zum Schutz des Grundwassers sowie zum Natur- und Landschaftsschutz

Folgende Unterlagen werden weiterhin ausgelegt:

  • Planzeichnung Restriktionsanalyse
  • Planzeichnung Änderungsbereiche Flächennutzungsplan
  • Begründung und Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung mit folgenden Inhalten:
    • Umweltrelevante Angaben zum Standort
    • Bedarf an Grund und Boden
    • Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
    • Festgelegte Ziele des Umweltschutzes gemäß Fachgesetzen und Fachplänen
    • Abgrenzung des Untersuchungsraumes
    • Naturraum und Relief, Geologie und Böden, Oberflächengewässer / Grundwasser, Klima und Lufthygiene, Arten und Biotope, Landschaftsbild, Freizeit / Erholung, Kultur- und Sachgüter
    • Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
    • Beschreibung der Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
    • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes
    • Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Böden, Wasser, Luft /Klima und Wechselwirkungen
    • Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biotope und das Landschaftsbild
    • Auswirkungen der Planung auf die Gesundheit des Menschen
    • Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen der Planung
    • Dauer, Häufigkeit und Reversibilität der Auswirkungen der Planung
    • Kumulative Wirkungen mit angrenzenden Windparks
    • Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: bauamt@mettlach.de vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Teilflächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweis zum Datenschutz

Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Gemeinde Mettlach oder ein von der Gemeinde eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Mettlach oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Mettlach oder dem von der Gemeinde eingeschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Mettlach ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Mettlach, den 15.12.2022

Der Bürgermeister

Daniel Kiefer