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Rund um die Saarschleife Gemeinde Mettlach
Ausgabe 51/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche meistbietende Versteigerung

eines Fischereirechtes am Bachlauf sowie die Verpachtung eines Dorfweihers

Die Pachtverträge über die Fischereirechte am nachstehend aufgeführten Bachlauf und dem Dorfweiher enden am 31.12.2023.

Miresserbach, auch Zweibach genannt, auf Gemarkung Weiten bis zur Verrohrung im Bereich der Verbindungsstraße „Weiße Mark“. Die Bachlänge beträgt 2.520 Meter.

Dorfweiher Saarhölzbach, auf Gemarkung Saarhölzbach „Bachstraße“

Die Pacht beträgt 300 € jährlich. Bei Übernahme der umliegenden Pflegearbeiten kann über eine Pachtminderung beraten werden.

Die Neuverpachtung des Miresserbaches erfolgt durch schriftliches Gebot an den Meistbietenden. Das Gebot für den Miresserbach sowie die Pachtanfrage für den Dorfweiher sind an das Liegenschaftsamt der Gemeinde Mettlach bis zum 05.01.2024 zu richten.

Mit Bezug auf § 12 Abs. 1 des Saarländischen Fischereigesetzes beträgt die Mindestpachtzeit 12 Jahre ab dem 01.01.2024. Bieter/Pächter müssen im Besitz eines gültigen amtlichen Fischereischeines sein.

Weitergehende Informationen erteilt das Liegenschaftsamt der Gemeinde Mettlach, Tel. 06864-8319.

Mettlach, 11.12.2023

Fischereigenossenschaft Mettlach

Der Vorsitzende

Daniel Kiefer