Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG-, der §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes -KAG- in der jeweils gültigen Fassung, sowie des § 15 der Satzung der Gemeinde Mettlach über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die gemeindliche Abwasseranlage - Entwässerungssatzung hat der Gemeinderat Mettlach in seiner Sitzung am 13.12.2023 folgende 5. Änderungssatzung beschlossen:
Artikel I
Änderungen
§ 6 erhält folgende Neufassung:
Die Benutzungsgebühren betragen 4,59 Euro je Kubikmeter Abwasser.
Artikel II
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Mettlach, den 13.12.2023
Der Werkleiter
Daniel Kiefer
Hinweis:
Nach § 12 Abs. 6 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des KSVG oder aufgrund des KSVG zustande gekommen sind, ein Jahr nach der ortsüblichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.