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Rund um die Saarschleife Gemeinde Mettlach
Ausgabe 51/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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5. Änderungssatzung zur Satzung

über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abwasseranlagen der Gemeinde Mettlach und die Abwälzung der Abwasserabgabe vom 13.12.2023

Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG-, der §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes -KAG- in der jeweils gültigen Fassung, sowie des § 15 der Satzung der Gemeinde Mettlach über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die gemeindliche Abwasseranlage - Entwässerungssatzung hat der Gemeinderat Mettlach in seiner Sitzung am 13.12.2023 folgende 5. Änderungssatzung beschlossen:

Artikel I

Änderungen

§ 6 erhält folgende Neufassung:

Die Benutzungsgebühren betragen 4,59 Euro je Kubikmeter Abwasser.

Artikel II

Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Mettlach, den 13.12.2023

Der Werkleiter

Daniel Kiefer

Hinweis:

Nach § 12 Abs. 6 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des KSVG oder aufgrund des KSVG zustande gekommen sind, ein Jahr nach der ortsüblichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.