Zum 80. Geburtstag wird weiterhin wie bisher schriftlich gratuliert.
Bürgermeister Kiefer und die Ortsvorsteher werden zu den „runden Geburtstagen“ (90, 95, 100 usw.) gemeinsam persönlich gratulieren. Es erfolgt zuvor eine Abfrage bei den Jubilaren, ob eine Gratulation gewünscht ist.
Bei nicht „runden Geburtstagen“ ab dem 90. (also 91., 92, usw.) werden die Ortsvorsteher allein gratulieren.
Wer eine Gratulation zum Geburtstag durch die Gemeinde nicht wünscht, wird gebeten, dies rechtzeitig an die unten angegebene Kontaktadresse zu melden.
Ehepaare, die im Laufe des Jahres 2025 das Fest der Goldenen, Diamantenen oder Eisernen Hochzeit feiern und eine Gratulation durch die Gemeinde wünschen, werden gebeten, dies im Rathaus Mettlach unter Angabe des Heiratsdatums zu melden. Die Gratulation übernimmt gerne der Ortsvorsteher des jeweiligen Ortsteils und Bürgermeister.
Die Gratulationsschreiben vom Ministerium werden an die Verwaltung übermittelt. Das hierzu an uns übersandte Schreiben & Präsent werden wir – falls nicht persönlich gratuliert wird - direkt den Ehejubilaren per Post zusenden.
Wenn Sie zum Ehejubiläum nicht gratuliert werden möchten, ist eine Absage nicht erforderlich.
Ansprechpartner im Rathaus Mettlach:
Ihre An- bzw. Abmeldung zu Gratulationsterminen richten Sie bitte an das Vorzimmer, Frau Robinius, Rathaus Mettlach, Tel. 06864/83-21, E-Mail vorzimmer@mettlach.de.