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Rund um die Saarschleife Gemeinde Mettlach
Ausgabe 6/2023
Veranstaltungen "Rund um die Saarschleife"
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Fastnacht - Keine Auszeit für den Jugendschutz

Der Countdown für die fünfte Jahreszeit läuft, die Kappensitzungen sind bereits in vollem Gange. Groß und Klein fiebern den Umzügen und Veranstaltungen an den tollen Tagen entgegen. Natürlich wollen sich auch die Kinder und Jugendlichen austoben und ihren Spaß haben.

Der Trend der letzten Jahre zeigt jedoch, dass es an Fastnachtsveranstaltungen immer häufiger zu einem frühen Alkoholmissbrauch von Kindern und Jugendlichen kommt. Nicht zuletzt, weil viele Erwachsene aus falsch verstandener Großzügigkeit den Alkoholkonsum dulden oder sogar durch unüberlegte Abgabe an Minderjährige aktiv fördern. Doch gerade junge Menschen können die Wirkung von Alkohol oft nicht richtig einschätzen, was nicht selten zu ernsten gesundheitlichen Schäden führt.

Dabei sollte allen klar sein: Wenn bei den Umzügen Freibier und Schnäpse angeboten werden, ist es Ehrensache, dass Alkohol generell nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren gehört und Hochprozentiges grundsätzlich nicht an Jugendliche unter 18 abgegeben wird. Außerdem sollten auch antialkoholische Getränke kostenfrei ausgeschenkt werden.

Die Altersbeschränkungen bei Tanzveranstaltungen dulden ebenfalls keine Auszeit im Jugendschutz. Allgemein gilt, dass der Zutritt für Jugendliche erst ab 16 Jahren möglich ist, nach 24.00 Uhr nur noch ab 18 Jahren. In Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person werden die Altersgrenzen aufgehoben. Erziehungsbeauftragte Personen sind Volljährige, die das Kind oder den Jugendlichen im Auftrag der Eltern begleiten und tatsächlich die Aufsichtspflicht übernehmen.

Eltern oder Erziehungsberechtigte sollten sich die Zeit nehmen, frühzeitig mit ihren Kindern über diese Themen zu reden und vernünftige Vereinbarungen zu treffen.

Veranstalter sollten ihre Verantwortlichen im Vorfeld informieren und Absprachen treffen, damit es zu einer wirkungsvollen Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen kommt. Bei öffentlichen Faschingsveranstaltungen werden verstärkt Kontrollen durchgeführt.

Informationen rund um den Jugendschutz sind für Veranstalter kostenlos beim Kreisjugendamt Merzig-Wadern erhältlich. Kreisjugendamt Merzig-Wadern, Tel. (06861) 80-160.

Hinweis:

Mit dem Projekt „Jugendtaxi“ besteht für junge Menschen im Landkreis Merzig-Wadern die Möglichkeit, auf Bestellung Taxis zur Weiterfahrt im Landkreis vergünstigt zu nutzen.

Alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter zwischen 14 und 25 Jahren mit erstem Wohnsitz im Landkreis Merzig-Wadern können das Jugendtaxi als günstige Möglichkeit für die Rückfahrt von einer Veranstaltung zum Wohnort nutzen.

Der Landkreis fördert die Heimfahrten mit einem Zuschuss in Höhe von 4 Euro pro Fahrt und pro berechtigte Person, der direkt durch den Taxifahrer vom Fahrpreis abgezogen wird. Den Rest des Fahrpreises begleichen die Jugendlichen.

Das Angebot gilt von Freitag auf Samstag, von Samstag auf Sonntag, vor gesetzlichen Feiertagen und in der Faschingszeit jeweils von 22.00 bis 06.00 Uhr. Das Ziel der Fahrt muss im Landkreis Merzig-Wadern liegen, der Ausgangspunkt kann aber auch außerhalb liegen.

Gefördert wird nur die Rückfahrt von einer Veranstaltung zum Wohnort.