Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund aus einer anderen Gemeinde zuzieht, muss laut der Hundesteuersatzung der Gemeinde Mettlach diesen innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeindeverwaltung anmelden. Weitere Informationen zur Hundesteuersatzung erhalten Sie auf der Homepage der Gemeinde oder im Rathaus, Zimmer 214 (Telefon 06864-8339).
Bei der Anmeldung sind die Rasse, die Farbe, die Chip-Nr. und der Wurftag des Hundes anzugeben.
In diesem Zusammenhang wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass Hundehalter von angemeldeten Hunden darauf zu achten haben, dass die Hundesteuermarke außerhalb des umfriedeten Grundstückes sichtbar am Hundehalsband angebracht ist.