Am Mittwoch, dem 08. März 2023, findet um 17.00 Uhr im Versammlungsraum im Rathaus in Mettlach eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Mettlach statt, zu der ich hiermit alle Genossenschaftsmitglieder einlade.
Tagesordnung
| 1. | Bericht über die Verwendung der der Gemeinde Mettlach zugewiesenen Jagdpachterlöse für das Jahr 2022 |
| 2. | Bekanntgabe des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses des Gemeinderates Mettlach für das Jagdjahr 2021 und Entlastung für die Haushaltsführung der Jagdgenossenschaft Mettlach im Jahr 2021 |
| 3. | Verlängerung der Optionsfrist zur Umsatzbesteuerung bis zum 31.12.2024 |
| 4. | Anpassung Jagdpachtverträge auf Grund Umsatzsteuergesetz und Haftung und ggf. Aktivierung der Wertsicherungsklausel rückwirkend zum 01.01.2023 |
| 5. | Verabschiedung eines Musterpachtvertrages für die Jagdgenossenschaft Mettlach |
| 6. | a) Entlassung Mitpächter aus Pachtvertrag über das Jagdrevier Bethingen/ Wehingen |
| b) Antrag auf Pachtverlängerung des Jagdbezirkes Orscholz mit Gebietserweiterung Unterpacht | |
| 7. | Beratung des Haushaltsplanes für das Jagdjahr 2023 |
| 8. | Entwicklung von Wildbestand und Wildschäden |
| 9. | Mitteilungen, Anfragen, Anregungen |
In der Jagdgenossenschaftsversammlung sind nur die Eigentümer von Grundstücken stimmberechtigt, die im Grundflächenverzeichnis der Jagdgenossenschaft Mettlach (Jagdgenossenschaftskataster) eingetragen sind. Die Tatsache allein, Eigentümer zu sein, genügt also nicht.
Aus Gründen des geordneten Versammlungsablaufes ist eine Berichtigung des Grundflächenverzeichnisses am o.g. Sitzungstag ab 12:00 Uhr ausgeschlossen. Mit Bezug auf § 2 Abs. 2 Satz 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft Mettlach werden Grundstückseigentümer gebeten, die Eintragung oder Berichtigung des Grundflächenverzeichnisses bei der Gemeindeverwaltung Mettlach, Zimmer 306, unter Vorlage amtlicher Unterlagen neueren Datums zu veranlassen.
Mettlach, 13. Februar 2023
Der Jagdvorsteher
Daniel Kiefer