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Rund um die Saarschleife Gemeinde Mettlach
Ausgabe 7/2025
Nachrichten aus dem Rathaus
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Absolutes Halteverbot in der „Saaruferstraße“

im Ortsteil Mettlach auf der Saarseite

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

da es vermehrt zu Verkehrsverstößen in der „Saaruferstraße“ kommt, möchte ich auf die geltende Verkehrsregelung hinweisen:

In der Saaruferstraße gilt ab der Einmündung Saaruferstraße/Bahnhofstraße vor der Alten Abtei bis zur Fußgängerbrücke auf der Saarseite ein absolutes Halteverbot.

Die Einrichtung dieses absoluten Halteverbortes ist zwingend erforderlich, da es sich hier um einen Gehweg handelt, der im Ernstfall als Feuerwehraufstellfläche dient.

Verstöße gegen das absolute Halteverbot werden mit einem Bußgeld in Höhe von 55 € geahndet.

Ich bitte die Bevölkerung um Verständnis und Beachtung.

Mettlach, den 30.01.2025

Der Bürgermeister

Daniel Kiefer