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Rund um die Saarschleife Gemeinde Mettlach
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden
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Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Leuktal

Öffentliche Bekanntmachung

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum

54470 Bernkastel-Kues, den 06.02.2026

DLR Mosel, Görresstrasse 10

Abteilung Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung

Telefon: 0651-9776212, Telefax: 06531-956103, Internet: www.dlr.rlp.de

Aktenzeichen: 71028-HA6.2.

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Leuktal

Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Unanfechtbarkeit der Genehmigung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (Plan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)) und der Prüfung seiner Auswirkungen auf die Umwelt

In der Vereinfachten Flurbereinigung Leuktal hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion die Plangenehmigung des Planes nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), in der jeweils geltenden Fassung, mit Datum vom 12.12.2025 (Az. 6041-0158/2025-0001 Ref_44) erlassen. Sie hat den Plan in technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht überprüft und hierbei festgestellt, dass die Belange der Land- und Forstwirtschaft, der Wasserwirtschaft, des Natur- und Umweltschutzes untereinander und gegeneinander abgewogen sowie die Grundsätze der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung gewahrt wurden. Sie hat sich ferner davon überzeugt, dass bei der Aufstellung des Planes die Bestimmungen des Flurbereinigungsgesetzes und der weiteren von der Anlagenplanung berührten Gesetze berücksichtigt wurden und die Voraussetzungen für die vorliegen.

Die Genehmigung des Planes nach § 41 FlurbG ist seit dem 31.01.2026 unanfechtbar.

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hat die Umweltauswirkungen bewertet. Insbesondere wurden im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge die Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bei der Entscheidung berücksichtigt (Umweltverträglichkeitsprüfung in der Flurbereinigung).

Weiterhin wurde nachgewiesen, dass durch die Flurbereinigungsplanung keine erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele von NATURA2000-Gebieten zu erwarten sind, da Schutzgebiete nach Vogelschutz- und FFH-Richtlinie weder direkt noch angrenzend betroffen sind.

Die Entscheidungsgründe sind in der Plangenehmigung benannt und können beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel, Dienstsitz Trier, Tessenowstr. 6, 54295 Trier eingesehen werden. Sie können ebenfalls im Internet unter www.dlr-mosel.rlp.de

(rechts unter „Direkt zu“: Bodenordnungsverfahren -> Leuktal -> 4. Bekanntmachungen) eingesehen werden

Rechtsansprüche werden durch diese Veröffentlichung nicht begründet.

Im Auftrag

gez. Simon Liefgen