Der Gemeinderat Mettlach hat in seiner Sitzung am 11.02.2026 den Entwurf des kommunalen Wärmeplans sowie die öffentliche Auslegung beschlossen.
Die kommunale Wärmeplanung ist ein zentraler Baustein der Energiewende auf lokaler Ebene. Gemäß § 1 des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) vom 01.01.2024 ist die Gemeinde Mettlach dazu verpflichtet, bis spätestens 30. Juni 2028 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Der nun vorliegende Entwurf des kommunalen Wärmeplans als Ergebnis der Wärmeplanung wurde gemäß den gesetzlichen Vorgaben sowie mit Unterstützung der Verordnung zur Regelung des Belastungsausgleichs im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Wärmeplanung (WPUGBAusglV SL) erstellt.
Ziel des Wärmeplans
Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, eine Strategie zu erarbeiten, wie bis zum Jahr 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung in Mettlach erreicht werden kann.
Der Geltungsbereich des Wärmeplans erstreckt sich über das gesamte Gemeindegebiet.
Auf Basis der Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse, die den zukünftigen Wärmebedarf, die bestehende Wärmeinfrastruktur und die verfügbaren Potenziale vereint, wurden konkrete technische, kommunikative und organisatorische Schwerpunkte zum Erreichen der Wärmewende festgelegt.
Insbesondere werden folgende Maßnahmen forciert:
| • | Maßnahme 1: Wärmenetz Mettlach Ehemalige Mosaikfabrik |
| • | Maßnahme 2: Mikrowärmenetz Mettlach In der Langwiese |
| • | Maßnahme 3: Mikrowärmenetz Saarhölzbach Kirchenstraße |
| • | Maßnahme 4: Sanierung kommunaler Gebäude |
| • | Maßnahme 5: Energetische Sanierung im privaten Bereich |
| • | Maßnahme 6: PV-Aufdachanlagen für Bürger |
| • | Maßnahme 7: Energiemanagementsystem für kommunale Liegenschaften |
| • | Maßnahme 8: Beratung und Schulung zu Energieeffizienz und Heizungstausch |
Unternehmen, Energieversorger, Bürgerinnen und Bürger sowie politische Vertreter und Vertreter der Verwaltung wurden in Form von Umfragen und Workshops beteiligt.
Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der kommunale Wärmeplan in der Entwurfsfassung
vom 20.02.2026 bis einschließlich zum 23.03.2026
Auf der Internetseite der Gemeinde Mettlach unter folgendem Pfad: https://www.mettlach.de/leben-in-mettlach/bauen-und-wohnen/ausschreibungen/ unter „Offenlagen“ veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten wird. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.
Zusätzlich liegen die genannten Unterlagen während dieses Zeitraums zu den allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Mettlach, Freiherr-vom-Stein-Straße 64, im Foyer des 3. OG, 66693 Mettlach, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und können eingesehen werden.
Während der vorgenannten Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: bauamt@mettlach.de vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Wärmeplan bzw. die geplanten Maßnahmen unberücksichtigt bleiben.
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz Saarland.
Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Gemeinde Mettlach oder ein von der Gemeinde Mettlach eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Mettlach oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Mettlach oder dem von der Gemeinde einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Mettlach, den 12.02.2026
Daniel Kiefer
(Bürgermeister)