Am Samstag, dem 16. März 2024 findet um 18.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus Weiten gemäß § 10 Abs. 1 der Brandschutzsatzung der Gemeinde Mettlach eine Hauptversammlung der Feuerwehrangehörigen des Löschbezirks Weiten sowie im Anschluss daran die ordentliche Versammlung statt.
Zu dieser Veranstaltung werden die Mitglieder der Löschbezirks Weiten eingeladen.
Tagesordnung der Hauptversammlung
| 1. | Wahl des stellvertretenden Löschbezirksführer bzw. Löschbezirksführerin |
Erläuterungen:
Der/die Löschbezirksführer(in) bzw. dessen/deren Stellvertreter(in) werden von den aktiven Feuerwehrangehörigen des Löschbezirkes, die der Feuerwehr seit mindestens drei Monaten angehören, auf die Dauer von 6 Jahren gewählt. Die Wahl erfolgt durch geheime Abstimmung. Wahlleiter ist der Bürgermeister. Die Vorschrift des § 46 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes in der zurzeit gültigen Fassung gilt entsprechend. Gemäß § 11 der Brandschutzorganisationsverordnung kann zum/zur Löschbezirksführer(in) bzw. dessen(deren) Stellvertreter(in) bestellt werden, wer mindestens eine abgeschlossene Zugführerausbildung besitzt.
Tagesordnung der ordentlichen Versammlung
| 1. | Begrüßung durch den Löschbezirksführer |
| 2. | Totengedenken |
| 3. | Bericht des Löschbezirksführers |
| 4. | Bericht des Kassierers |
| 5. | Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Kassierers |
| 6. | Verschiedenes |
Der Bürgermeister Daniel Kiefer
Der Löschbezirksführer Martin Peter