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Rund um die Saarschleife Gemeinde Mettlach
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

zur Auslegung von Antragsunterlagen

und des Entwurfs einer Rechtsverordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes in den Gemeinden Mettlach, Losheim am See und in der Ortsgemeinde Taben-Rodt (Wasserschutzgebietsverordnung „Hundscheid, Weißenborn und Eschenbruch“)

Das Gemeindewasserwerk Mettlach hat, gestützt auf § 51 und § 52 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409), in Verbindung mit § 37 des Saarländischen Wassergesetzes (SWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juli 2004 (Amtsbl. S. 1994), zuletzt geändert durch Artikel 173 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629), beim Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz die Festsetzung des nachfolgend näher beschriebenen Wasserschutzgebietes beantragt:

Das vorgesehene Wasserschutzgebiet „Hundscheid, Weißenborn und Eschenbruch“ gliedert sich in sechs Fassungsbereiche (Zone I) und eine engere Schutzzone (Zone II). Es erstreckt sich auf Flächen innerhalb der Gemarkungen Britten, Taben-Rodt und Saarhölzbach. Der Grenzverlauf ist aus dem als Anlage abgedruckten Übersichtsplan ersichtlich.

Die Festsetzung des Wasserschutzgebietes erfolgt durch Rechtsverordnung und bedarf nach § 114 Abs. 2 SWG einer Entscheidung im förmlichen Verwaltungsverfahren.

Der Entwurf der vorgesehenen Rechtsverordnung und die dazugehörigen Antragsunterlagen liegen in der Zeit vom 4. März bis 3. April 2024 (einschließlich) bei

der Gemeinde Mettlach, Freiherr-vom-Stein-Straße 64, 66693 Mettlach, im Foyer des 3. Obergeschosses

sowie

der Gemeinde Losheim am See, Merziger Straße 3, 66679 Losheim am See, Zimmer 207

und

der Verbandsgemeindewerke Saarburg-Kell, Am Saarufer 1, 54439 Saarburg, Zimmer 11

während der allgemeinen Dienstzeiten aus. Die Verbandsgemeinde Saarburg-Kell bittet um eine Terminvereinbarung zwecks Einsichtnahme in die Unterlagen.

Zusätzlich sind die Unterlagen auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz (www.umwelt.saarland.de) unter folgendem Pfad einzusehen:

Portale - Themenportal Wasser – Informationen – Grundwasser – Wasserschutzgebiete

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, mithin bis zum 17. April 2024 (einschließlich), Einwendungen gegen den Antrag erheben.

Einwendungen sind schriftlich (zweifach) oder zur Niederschrift zu erheben bei

der Gemeinde Mettlach, Freiherr-vom-Stein-Straße 64, 66693 Mettlach, Zimmer 210

oder

der Gemeinde Losheim am See, Merziger Straße 3, 66679 Losheim am See, Zimmer 207

oder

der Verbandsgemeindewerke Saarburg-Kell, Am Saarufer 1, 54439 Saarburg, Zimmer 11

oder

dem Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Keplerstraße 18, 66117 Saarbrücken, Zimmer K 401.

Die Einwendungen müssen die Bezeichnungen der Beteiligten, einen bestimmten Antrag, eine Darlegung des Sachverhaltes und sollten eine eingehende Begründung enthalten. Die betroffenen Grundstücke müssen benannt werden (Gemarkung, Flur, Parzellennummern).

Über rechtzeitig erhobene Einwendungen findet eine mündliche Verhandlung (Erörterungstermin) statt. Zeit und Ort werden noch ortsüblich bekannt gemacht bzw. mitgeteilt.

Es wird darauf hingewiesen, dass

-

bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann,

-

mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen,

-

die Personen, die Einwendungen erhoben haben, durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind,

-

eventuelle Auslagen (Fahrtkosten, Arbeitsausfall und dergleichen) nicht erstattet werden.

Saarbrücken, den 06. Februar 2024

SAARLAND

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität,

Agrar und Verbraucherschutz

Im Auftrag

gez. Hahn