Kommunale Wärmeplanung
• Entwurfsannahme
• Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 7 WPG
Gemäß § 1 des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) vom 01.01.2024 ist die Gemeinde Mettlach dazu verpflichtet, bis spätestens 30. Juni 2028 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Der nun vorliegende kommunale Wärmeplan als Ergebnis der Wärmeplanung wurde gemäß den gesetzlichen Vorgaben sowie mit Unterstützung der Verordnung zur Regelung des Belastungsausgleichs im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Wärmeplanung (WPUGBAusglV SL) erstellt.
Entsprechend § 7 in Verbindung mit § 13 Abs. 4 des Wärmeplanungsgesetzes ist der Entwurf der Wärmeplanung der Öffentlichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen zur Verfügung zu stellen.
Es wurde darauf hingewiesen, dass der Bau-, Vergabe- und Friedhofsausschuss in seiner Sitzung am 22.01.2026 zunächst eine Beteiligungsfrist bis zum 04.03.2026 zur Beschlussfassung empfohlen hat. Da § 13 Abs. 4 WPG vorgibt, dass die Beteiligungsfrist mindestens 30 Tage betragen muss, wurde die Frist im nachstehenden Beschlussvorschlag im Sinne eines Höchstmaßes an Rechtssicherheit für das Verfahren entsprechend verlängert.
CDU-Fraktionsvorsitzender Thieser empfahl die Abstimmung gemäß der Beratungsvorlage.
FBM-Fraktionsvorsitzender Dr. Badelt hielt es für ungewöhnlich, dass in dieser Sitzung keine der Fachleute zu diesem Thema geladen wurden, besonders, da die Maßnahmen die Hausbesitzer der Gemeinde Mettlach in der Zukunft potenziell mit enormen Kosten belasten könnten.
Bürgermeister Kiefer erinnerte an diverse Vorberatungen zum Thema der kommunalen Wärmeplanung. Er erklärte, dass entgegen der Aussage des FBM-Fraktionsvorsitzenden auf die Bürgerinnen und Bürger keine Dinge zukämen, die diese teuer zu bezahlen hätten. Ebenfalls zeigte er sich irritiert, da in den Vorberatungen sehr wohl Fachleute zur Beantwortung von Fragen anwesend gewesen seien, bei denen die FBM aber gefehlt habe. Aufgrund des einstimmigen Votums des Bauausschusses sei eine Beteiligung von Fachleuten deshalb obsolet gewesen.
FBM-Fraktionsvorsitzender Dr. Badelt kritisierte den Vorwurf des Vorsitzenden, die FBM würde Unwahrheiten verbreiten. Er erwartete von den Ergebnissen der Wärmeplanung Unsicherheiten und Kosten für die Immobilieneigentümer. Weiterhin halte die FBM einige Inhalte des zu veröffentlichten Plans für kritisch. Unter Anderem würden in diversen Ortsteilen Daten über die Heizform einzelner Häuser veröffentlicht.
Der Vorsitzende erklärte auf Nachfrage des FBM-Fraktionsvorsitzenden, dass keine Daten veröffentlicht würden, für die die Gemeinde nicht das Recht zur Veröffentlichung habe.
FBM-Fraktionsvorsitzender Dr. Badelt kündigte an, dass die FBM zu diesem Thema die Stellungnahme der Landesdatenschutzbeauftragten einholen werde.
CDU-Fraktionsvorsitzender Thieser erinnerte an die diversen Workshops für die Gremienmitglieder, die öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung sowie diverse Informationen im Internet. Er wies die Kritik an seiner und der übrigen Fraktionen zurück, da durch die Gremienvertreter bereits viel Vorarbeit geleistet wurde.
SPD-Fraktionsvorsitzender François erinnerte ebenfalls an die langwierigen Vorberatungen sowie den dringenden Handlungsbedarf beim Klimaschutz.
AfD-Fraktionsvorsitzender Zengerli erklärte, er lehne das Gesetz grundsätzlich ab, seine Aufgabe sei dennoch die Umsetzung auf Gemeindeebene. Seine Fraktion werde der heutigen Bestandsaufnahme zustimmen, alle kommenden Maßnahmen müssten jedoch wieder einzeln geprüft werden.
Ratsmitglied Dillschneider (Grüne) begrüßte die Bestandsaufnahme und die Veröffentlichung der Daten.
FBM-Fraktionsvorsitzender Dr. Badelt betonte, die Gemeinde habe zur Umsetzung des Gesetzes Zeit bis 2028. Er stellte infrage, warum die Gemeinde sich hier so beeilte. Seine Fraktion werde dem Entwurf nicht zustimmen, der Offenlage werde sie jedoch zustimmen. Er bat insofern um getrennte Abstimmung.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt
- die Entwurfsannahme des Wärmeplans
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 28
Nein-Stimmen: 2
Enthaltungen: 1
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt
- die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 7 WPG
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 31
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Mettlach (Feuerwehrgebührensatzung – FwGebS)
Die bisher geltende Feuerwehrgebührensatzung stammt aus dem Jahr 2009. Die Neufassung dient der Anpassung an geltende Rechtsvorschriften, der Aktualisierung der Gebührentatbestände, der Fortschreibung der Gebührensätze sowie der Schaffung eines eigenständigen Gebührenverzeichnisses als Anlage.
Der Hauptausschuss empfahl in seiner Sitzung vom 20.01.2026 den Beschluss der Neufassung der Feuerwehrgebührensatzung gemäß der Vorlage.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Mettlach (Feuerwehrgebührensatzung – FwGebS).
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 31
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Namensgebung KiTa Mettlach
Im Zuge des in Kürze anstehenden Umzugs des in der Trägerschaft der Gemeinde Mettlach befindlichen Kindergartens in den Neubau in der Britter Straße ist es erforderlich, eine neue Bezeichnung für die Einrichtung festzulegen. Der bisherige Name „KiTa Bahnhofstraße“ bezieht sich auf den derzeitigen Standort in der Bahnhofstraße und ist nach dem Umzug nicht mehr sachgerecht.
Die Namensgebung einer Kindertageseinrichtung obliegt rechtlich dem jeweiligen Träger. Als Träger entscheidet die Gemeinde Mettlach daher im Benehmen mit der Einrichtungsleitung über die künftige Bezeichnung. Dem Ortsrat Mettlach stehen gemäß § 73 Abs. 2 KSVG Anhörungsrechte hinsichtlich der Namensgebung zu; die abschließende Beschlussfassung erfolgt durch den Gemeinderat.
Im Rahmen des Abstimmungsprozesses wurden auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Kinder der Einrichtung in die Namensfindung einbezogen. Seitens der Kinder wurden hierbei u. a. Bezeichnungen wie „Blumen-KiTa“, „Löwen-KiTa“, „KiTa Baum“, „KiTa Schmetterling“ oder „Herz-KiTa“ vorgeschlagen; diese wurden im weiteren Verlauf jedoch nicht als geeignet bewertet.
Das Team der Kindertageseinrichtung benannte darüber hinaus verschiedene Namensvorschläge, darunter „KiTa Flower Power“, „Abenteuerland“, „Kinderwelten“, „Wirbelwind“, „Sonnenschein“, „Saarschleife“, „Wäschebach“ sowie „Mettlacher Land“.
In seiner Sitzung am 28.01.2026 sprach sich der Ortsrat Mettlach mit 10 Ja-Stimmen für den Vorschlag „KiTa am Wäschebach‘‘ aus.
CDU-Fraktionsvorsitzender Thieser empfand die Namensgebung als unglücklich, hatte sich daher bereits mit dem Ortsrat kurzgeschlossen, und sich für eine weitere Beratung im Ortsrat ausgesprochen. Er beantragte deshalb die Vertagung sowie erneute Anhörung des Ortsrats Mettlach.
FBM-Fraktionsvorsitzender Dr. Badelt regte an, der Öffentlichkeit Möglichkeiten zur Einreichung von Namensvorschlägen zu geben.
SPD-Fraktionsvorsitzender François erklärte, seine Fraktion wolle an der ursprünglichen Beschlussfassung festhalten.
Ratsmitglied Thunack (CDU) erklärte zuletzt noch einmal den historischen Kontext des Begriffs Wäschebach. Die Gemeinde solle sich die Zeit nehmen, bei einer so langfristigen Entscheidung diese vernünftig zu treffen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Vertagung sowie die erneute Anhörung des Ortsrats Mettlach.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 21
Nein-Stimmen: 9
Enthaltungen: 1
Gebietseinteilung in Ortsteile nach § 70 KSVG
Zuletzt wurde dieser Punkt in der Gemeinderatssitzung am 21.05.2025 von der Tagesordnung abgesetzt. Grund war die noch offene Frage, ob ein weiteres Grundstück auf Gemarkung Weiten im Bereich des Getränkemarktes Kessler im Gewerbegebiet Danzemer Gewann in die Satzungsänderung einbezogen werden sollte. Im Übrigen hatte der Hauptausschuss bereits einstimmig, bei 1 Enthaltung, die Empfehlung zur Satzungsänderung -wie vorgelegt- empfohlen.
Im weiteren Verlauf kam es aber nicht zu dem damals anvisierten Grundstückstausch im Zusammenhang mit der Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Brück“, weil die Planungsabsichten entsprechend der Empfehlung des Ortsrates Orscholz geändert wurden und der Grundstückstausch dadurch obsolet wurde. Da die Änderung dieser Satzung aus rechtlichen Gründen ohnehin erst mit Beginn der neuen Amtsperiode im Sommer 2029 in Kraft treten kann, bestand insoweit in rechtlicher Hinsicht noch keine Eile. Eine frühzeitige Beschlussfassung dient jedoch der Rechtsklarheit; auch für die betroffenen Grundstückseigentümer und Einwohner.
Der Hauptausschuss hatte sich bereits am 01.10.2024 auf der Grundlage folgender Sachverhalte für die Änderungen ausgesprochen:
Bei der Einteilung der Gemeinde in Gemeindebezirke (Ortsteile) sollen im Rahmen der Gemeindeentwicklung die Besonderheiten der engeren örtlichen Gemeinschaft, insbesondere die geschichtlichen und kulturellen Zusammenhänge und Namen sowie die Siedlungsstruktur berücksichtigt werden.
| a) | Ergänzung von Grundstücken im Bereich des Neubaugebietes „Wohnen.Leben.Arbeiten – Ehemaliges Gelände Reiland“ |
Der im Aufstellungsverfahren befindliche Bebauungsplan „Wohnen.Leben.Arbeiten – ehemaliges Gelände Reiland“ am Ortsrand von Orscholz betrifft auch zwei Grundstücke auf Gemarkung Weiten (Flur 18, Nr. 29/2 und 30/1), die nicht Gegenstand des Bebauungsplanes „Oberst Danzemer Gewann“ waren und deshalb bei der im Jahr 1997 geänderten satzungsrechtlichen Zuordnung über die Einteilung der Gemeinde in Ortsteile auch nicht Bestandteil der Zuordnung zum Ortsteil Orscholz waren. Alle anderen Grundstücke in diesem Bereich wurden mit Beginn der neuen Amtsperiode im Jahr 1999 bereits dem Ortsteil Orscholz per Satzung zugeordnet. Damit wurde den tatsächlichen Siedlungszusammenhängen im Sinne des § 70 Abs. 1 KSVG Rechnung getragen. Der Ortsrat Weiten war damals mit dieser Neuzuordnung von „Oberst Danzemer Gewann“ zum Ortsteil Orscholz nicht einverstanden. Obwohl bis zur tatsächlichen Realisierung des oben genannten Neubaugebietes noch etwas Zeit ist, sollte bereits jetzt die Satzung den Planungen angepasst werden. Darauf zielt der Satzungsentwurf ab. Da sich inzwischen teilweise auch neue Parzellenbezeichnungen in diesem Areal ergeben haben, sollte gleichzeitig eine redaktionelle Anpassung erfolgen. Im Entwurf der Satzung wurden die geänderten Parzellennummerierungen bereits berücksichtigt. Diese Parzellen decken sich flächenmäßig mit den bisherigen.
| b) | „Haus Becker“ und Saarschleifenlodge unmittelbar an der Saarschleife |
Im Rahmen der Beratungen zur Satzungsänderung im Jahr 1997 wurde auch der Bereich „Haus Becker“ einbezogen. Dieses Hausgrundstück am Fuße der Saarschleife und im Außenbereich gelegen gehört zur Gemarkung Orscholz. Der Ortsrat Orscholz hatte sich in seiner Sitzung am 11.12.1996 zunächst für eine Zuordnung zum Ortsteil Dreisbach ausgesprochen. Ein halbes Jahr später – am 17.07.1997- zog der Ortsrat diese Empfehlung mit Rücksicht auf die mittlerweile von Ortsratsmitgliedern in Erfahrung gebrachte Interessenlage der betroffenen Bewohner zurück. Der Gemeinderat lehnte schließlich am 23.09.1997 mit knapper Mehrheit die Zuordnung zu Dreisbach ab. Wie bekannt, wurde das frühere Anwesen Becker in den letzten Jahren teilweise veräußert und in einen Beherbergungsbetrieb umgebaut. In dieses touristisch ausgerichtete Projekt wurden benachbarte Flächen, die auf Gemarkung Nohn liegen, einbezogen. Hieraus entstand die „Saarschleifenlodge“.
| c) | Hausgrundstück „ehemaliges Gasthaus/Fährhaus“ im Bereich der Saarschleife |
Auch diese Zuordnungsfrage wurde im Jahr 1997 diskutiert, weil auch dieses Anwesen in Bezug auf die verkehrstechnische Erschließung und topographische Lage dem Ortsteil Dreisbach zugeordnet werden könnte. Bisher gehört dieses Anwesen zum Ortsteil Nohn, da es auf der Gemarkung Nohn, Flur 1, liegt. Zu dem Anwesen gehören die Grundstücke Nr. 14/3, 15/9, 15/10, 15/11 und 18/31. Das Anwesen ist melderechtlich unter „Steinbach 3, Ortsteil Nohn“, erfasst. Die gewerbliche Nutzung als Gasthaus wurde vor geraumer Zeit aufgegeben. Das bisherige Gasthaus soll bekanntermaßen zu Eigentumswohnungen umgebaut werden.
Die aktuellen Stellungnahmen der Ortsräte der Ortsteile Orscholz, Weiten, Nohn und Dreisbach lagen dem Gemeinderat vor. Die Ortsräte Orscholz, Weiten und Dreisbach hatten der Satzungsänderung zugestimmt. Der Ortsrat Nohn lehnte die Neuzuordnung des Bereichs „Fährhaus“ ab.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses und der Stellungnahmen der Ortsräte, die Satzung über die Einteilung des Gemeindegebietes gemäß dem Beratungsergebnis des Hauptausschusses neu zu fassen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 29
Nein-Stimmen: 2
Enthaltungen: 0
Förderbescheid Kapelle Wehingen
Der Vorsitzende informierte darüber, dass das Saarländische Umweltministerium den Bewilligungszeitraum zum Förderbescheid im Rahmen der nachhaltigen Dorfentwicklung zur Dachsanierung der Wehinger Kapelle bis zum 30.06.2027 verlängert habe. Die Bewilligungssumme beläuft sich auf 132.443,94 €.
Auftragsvergaben:
Umbau der Freiwilligen Ganztagsschule im Ortsteil Mettlach, hier: Architektenleistungen
Im Rahmen des bundesweiten Rechtsanspruchs auf ganztätige Betreuung für Grundschulkinder im Schuljahr 2026/2027 werden im FGTS-Gebäude in Mettlach der Speisesaal umgebaut, sowie neue WC-Anlagen geschaffen, um den Bedarf und den Abläufen gerecht zu werden. Gefördert werden soll diese Maßnahme über das Förderprogramm „Investitionsprogramm Ganztagsausbau“ mit einer voraussichtlichen Summe von ca. 515.000 € (85% der zu erwartenden Gesamtkosten).
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Auftragsvergabe an das Architekturbüro Leinen und Schmitt Architekten PartGmbB aus 66740 Saarlouis zur vorläufigen Endsumme nach HOAI 2021 §34 von 58.983,54 €/brutto gemäß Angebot über Leistungsphase 5-8 & 9 vom 04.02.2026.
Neubau KiTa Mettlach, hier: Erweiterung EDV und Tk-System
Für den Neubau der Kindertagesstätte in Mettlach wurde die Erweiterung des EDV- und Telekommunikationssystems ausgeschrieben. Die Arbeiten sollten gem. §3a Abs. 4 VOB/A, letzte Änderung v. 24. November 2025, im Direktauftrag vergeben werden. In diesem Zusammenhang wurde die Firma InfoTec Stutz am 07.01.2026 um Unterbreitung eines entsprechenden Angebots gebeten.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Auftragsvergabe “VE 40 Erweiterung EDV- und Telekommunikationssystem” an die Firma Infotec Stutz aus 66693 Mettlach zum Angebotspreis von 33.492,44 €/brutto.