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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 1/2023
Amtl. Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 

Bebauungsplanverfahren einschl. paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 413 „Kindertagesstätte Piesbach“ in der Gemeinde Nalbach

Der Rat der Gemeinde Nalbach hat am 15.12.2022 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 413 „Kindertagesstätte Piesbach“ beschlossen.

Weiterhin wurde in gleicher Sitzung beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Teilbereich des Bebauungsplangebietes im Parallelverfahren zu ändern.

Der Beschluss über die Einleitung der Bauleitplanverfahren wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sich wesentlich unterscheidende Lösungen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen zu informieren. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit). Zu diesem Zweck liegt der Entwurf des Bebauungsplanes, der Entwurf der FNP-Teiländerung einschließlich des gemeinsamen Umweltberichtes in der Zeit vom 16.01.2023 bis einschließlich 27.01.2023 zu den üblichen Öffnungszeiten (Mo, Di und Do von 07:30 bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr, Mi und Fr von 07:30 bis 12:30 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Nalbach Rathausplatz 1, 66809 Nalbach zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und kann eingesehen werden.

Die Unterlagen zur Planung finden Sie außerdem unter folgendem Link:

www.nalbach.de

Planungserfordernis:

Ziel der Bauleitplanung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Kindertagesstätte zu schaffen.

Der Kindergarten im Ortsteil Piesbach stößt inzwischen an seine Kapazitätsgrenzen, hinzu kommt, dass die Bausubstanz erneuerungsbedürftig ist und sich in den vergangenen Jahren ein Investitionsstau gebildet hat. Eine Sanierung ist in vorliegendem Fall nicht wirtschaftlich, daher ist die Neuschaffung von dringend benötigten Betreuungsplätzen erforderlich.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie der FNP-Teiländerung ist dem folgenden Lageplan zu entnehmen:

ohne Maßstab, genordet

Nalbach, den 19.12.2022
Der Bürgermeister