Aufgrund der enormen Preissteigerungen im Gesamten, vor allem aber wegen der Steigerung des einheitlichen Verbandsbeitrages des EVS in den vergangenen drei Jahren sehen wir uns nun leider doch gezwungen die Gebühren im Bereich Abwasser zu erhöhen.
In der Sitzung vom 13.12.2024 hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Nalbach folgende Gebührenerhöhung beschlossen:
Das Abwassergebührenverzeichnis wurde wie folgt mit Wirkung zum 01.01.2025 geändert (Auszug aus der Satzung):
Nach § 8 der Satzung des Abwasserzweckverbandes Nalbach über die Erhebung Abwasserbeseitigungsgebühren, Entsorgungsgebühren, Kleineinleitergebühren sowie Umlegung der Abwasserabgabe
(Abwassergebührensatzung)
| 1. | Der Gebührensatz für die benutzungsabhängige Schmutzwassergebühr nach § 3 der Abwassergebührensatzung beträgt je cbm eingeleiteter |
| Schmutzwassermenge — 3,84 € | |
| 2. | Der Gebührensatz für die Niederschlagswassergebühr nach § 4 der Abwassergebührensatzung beträgt je qm und Jahr angeschlossener bebauter, überbauter und befestigter |
| Grundstücksfläche — 0,83 € |
Die anderen Gebühren bleiben unverändert.
Die komplette Satzung ist auf der Internetseite: www.zweckverband-nalbach.de einzusehen.
Wir wünschen unseren Kunden Frohe Weihnachten und ein gesegnetes neues Jahr 2025.