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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 1/2025
Amtl. Bekanntmachungen
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  Bekanntmachung für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Aufgrund des § 36 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes mache ich hiermit bekannt, dass die von den Absenderinnen und Absendern bei einem vor der Wahl amtlich bekannt gemachten Postunternehmen als Briefsendungen ohne besondere Versendungsform unentgeltlich eingeliefert werden können, wenn sie sich in amtlichen Wahlbriefumschlägen befinden.

Bei Inanspruchnahme einer besonderen Versendungsform hat die Absenderin oder der Absender den Betrag zu tragen, der das jeweils für die Briefbeförderung gültige Leistungsentgelt übersteigt.

Nalbach, 06.01.2025
Gemeinde Nalbach
Der Gemeindewahlleiter
Peter Lehnert