Der Vorsitzende, Bürgermeister Peter Lehnert, eröffnete um 19:00 Uhr die Sitzung und stellte fest, dass sie ordnungsgemäß einberufen und bekanntgemacht wurde.
Der Gemeinderat besteht aus 27 Mitgliedern. Es waren 19 Mitglieder anwesend.
Somit war Beschlussfähigkeit gem. § 44 KSVG gegeben.
Der Vorsitzende bat um Änderung der vorliegenden Tagesordnung:
Neuer TOP 14: Auftragsvergabe Grabfelderhöhung Friedhof Körprich (Tischvorlage)
| TAGESORDNUNG: | ||
| a) öffentlicher Teil | ||
| 1. | Bauleitplanung Nalbach, OT Nalbach, Nr. 231 Erlebniswelt Litermont, für die Ortsteile Nalbach und Piesbach | |
| 2. | Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Bestattungswald Litermont der Gemeinde Nalbach für die Wirtschaftsjahre 2024 / 2025 | |
| 3. | Neugestaltung Rastplatz „Am Klingelborn“ | |
| 4. | Aktueller Sachstand FriedWald Litermont | |
| 5. | Aktueller Sachstand Sportanlage Piesbach | |
| 6. | Umgestaltung des ehemaligen Sportplatzes in Bilsdorf | |
| 7. | Projekt Konnekt | |
| 8. | Mitteilungen, Anfragen, Anregungen | |
| b) nichtöffentlicher Teil | ||
| 9. | Abschluss Konzessionsvertrag | |
| 10. | Personalangelegenheit | |
| a.) | Stellenausschreibung Baubetriebshof (2 Stellen) | |
| b.) | Befristete Verlängerung eines Vertragsverhältnisses | |
| 11. | Vergabe Gewerbeflächen im Gewerbegebiet Primsaue II | |
| 12. | Grundstücks- / Miet- / Pachtangelegenheiten / Vorkaufsrechte | |
| a.) Verkauf einer Teilfläche im OT Bilsdorf | ||
| 13. | Weitere Vorgehensweise Sportanlage Piesbach | |
| 14. | NEU!!! Auftragsvergabe Grabfelderhöhung Friedhof Körprich | |
| 15. | Mitteilungen / Anfragen / Anregungen | |
Der geänderten Tagesordnung stimmte der Gemeinderat einstimmig zu!
Öffentlicher Teil:
TOP 1. | Bauleitplanung Nalbach, OT Nalbach, Nr. 231 Erlebniswelt Litermont, für die Ortsteile Nalbach und Piesbach |
Öffentliche Sitzung!
Sachverhalt und Begründung:
Der Höhenzug Litermont, der sich auf einer Höhe von 414 m über NN über die Primsaue erhebt, ist mit seiner Erlebniswelt bereits seit vielen Jahren touristischer Dreh- und Angelpunkt der Gemeinde. Dennoch kommt die Lokale Entwicklungsstrategie der LEADER-Region SaarMitte zu folgender Einschätzung:
Ein Highlight der Region ist die Erlebniswelt Litermont in Nalbach. Man kann hier nicht nur eine Tour zum Gipfelkreuz, dem Wahrzeichen der Gemeinde machen, sondern Interessierte können sich auch mit der Geschichte rund um den Litermont auseinandersetzen. Dennoch kann auch hier gesagt werden, dass die Möglichkeiten zahlreich und vielfältig sind, die touristische Aufbereitung jedoch ausbaufähig ist. Genau hier soll mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Erlebniswelt Litermont“ angeknüpft werden.
Ziel des Bebauungsplanes ist es einerseits die vorhandene touristischen Einrichtungen auf dem Litermont zu sichern, aber gleichzeitig die Voraussetzungen zur Belebung, zum Ausbau und zur Attraktivierung dieser Einrichtungen zu schaffen.
Hierzu werden im gesamten Bereich des Litermontes unterschiedliche Sondergebiete ausgewiesen mit der Zielrichtung die Erlebniswelt Litermont einerseits touristisch aufzuwerten, andererseits den geschichtsträchtigen Litermont im Sinne eines begehbaren Geschichtsbuches besser erlebbar zu machen.
Konkret wird ein Sondergebiet, das der Erholung dient, mit der Bezeichnung „Erlebniswelt Litermont“ (§ 10 BauNVO), gegliedert in 4 Sondergebiete, eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Friedhof-Bestattungswald“ sowie eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Zeltplatz“, geplant:
| 1. | Sondergebiet 1 – Geschichtspark: Hierzu gehören folgende Teilbereiche | |
| Teilbereich 1: | das Litermontplateau mit optischer Telegraphenstation, Gipfelkreuz und Weidendom | |
| Teilbereich 2: | der Bereich des Werkstattgebäudes, in welchem die Geschichte des Quarzit-Abbaus am Litermont, dokumentiert werden soll, sowie der Geschichtspark mit landwirtschaftlichen Geräten des letzten Jahrhunderts. | |
| Teilbereich 3: | die ehemalige Bunkeranlage als Zeitzeuge der Ereignisse im 2. Weltkrieg (Litermontmuseum mit Vorstellung der Litermonter Sagenwelt) sowie | |
| 2. | Sondergebiet 2 – Kletter- und Abenteuerpark: Hier soll in der sogenannten Teufelsschlucht, bei der es sich eigentlich um die Reste eines Quarzit-Steinbruchs handelt, ein Kletter- und Abenteuerpark (z.B. Hochseilgarten) entstehen. | |
| 3. | Sondergebiet 3 – Übernachten und Freizeit: Dieses Sondergebiet umfasst in erster Linie den Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Am Litermont“. Die Grundidee dieses Bebauungsplanes soll hier wieder aufgegriffen und fortgeführt werden, d.h. die Schaffung von Gastronomie- und Übernachtungsmöglichkeiten (Hotel, Ferienwohnungen, Wohnmobil-Stellplätze) kombiniert mit touristischen Einrichtungen sowie Freizeitsportstätten (Adventure Golf, Boule, Bogenschießen). | |
| 4. | Sondergebiet 4 – Tennisanlage: Bei der am Fuße des Litermontes im Außenbereich gelegene Tennisanlage gab es immer wieder Erweiterungswünsche. Diesen Wünschen soll hier Rechnung getragen und zudem der Zeltplatz als öffentliche Grünfläche gesichert werden. | |
Öffentliche Grünfläche: Bestattungswald: Auf der Hochfläche des Gipfels soll ein Bestattungswald mit Andachtsplatz und zugehörigen Möblierungen und Infrastrukturen entstehen.
Öffentliche Grünfläche: Zeltplatz: im Bereich der Tennisanlage (Sondergebiet 4) soll der vorhandene Zeltplatz als öffentliche Grünfläche gesichert werden.
Der Bebauungsplan „Erlebniswelt Litermont“ soll mit allgemeinen Festsetzungen, die touristische Nutzung des Waldbereiches mit seinen Wanderwegen weiter ermöglichen.
Beschlussvorschlag:
| 1. | Der Gemeinderat Nalbach beschließt in öffentlicher Sitzung am __. __. ____ gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) die Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Erlebniswelt Litermont“. | |
| Ziel der Teiländerung des Flächennutzungsplanes | ||
| Ziel der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist es einerseits vorhandene touristische Einrichtungen auf dem Litermont zu sichern, aber gleichzeitig die Voraussetzungen zur Belebung, zum Ausbau und zur Attraktivierung dieser Einrichtungen zu schaffen. | ||
| Der Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich über weite Teile des Litermont-Höhenzuges. Die genauen Grenzen der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen: | ||
| Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. | ||
| 2. | Der Gemeinderat Nalbach billigt den vom Büro ARGUS CONCEPT ausgearbeiteten Entwurf der Flächennutzungsplanteiländerung im Bereich des Bebauungsplanes „Erlebniswelt Litermont“. | |
| a. | Der Entwurf des Plans und der Begründung mit Umweltbericht sind gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen. | |
| b. | Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage des Entwurfs zu beteiligen. | |
| 3. | Der Gemeinderat Nalbach beschließt in öffentlicher Sitzung am __.__.____ gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Erlebniswelt Litermont“. | |
| Ziel des Bebauungsplanes | ||
| Ziel des Bebauungsplanes ist es einerseits vorhandene touristische Einrichtungen auf dem Litermont zu sichern, aber gleichzeitig die Voraussetzungen zur Belebung, zum Ausbau und zur Attraktivierung dieser Einrichtungen zu schaffen. | ||
| Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstreckt sich über weite Teile des Litermont-Höhenzuges. | ||
| Die genauen Grenzen des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. | ||
| Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. | ||
| 4. | Der Gemeinderat Nalbach billigt den vom Büro ARGUS CONCEPT ausgearbeiteten Vorentwurf des Bebauungsplanes „Erlebniswelt Litermont“. | |
| c. | Der Vorentwurf des Plans und der Begründung mit Umweltbericht sind gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen. | |
| d. | Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage des Entwurfs zu beteiligen. | |
Bürgermeister Lehnert erläuterte kurz die vorliegende Beratung- und Beschlussvorlage. Er berichtete aus den Beratungen in den beiden betroffenen Ortsräten Nalbach und Piesbach, die einstimmig zugestimmt hatten. Er bat die Ortsvorsteher, nachträgliche Anregungen oder Ergänzungen bis Mitte nächster Woche dem Bauamt zu melden. Peter Lehnert betonte, dass die Gemeinde als Ziel versuche, diesen Bereich zu sortieren, Rahmenbedingungen festzulegen und Ideen für die Zukunft zu verwirklichen.
Albert Steinmetz (SPD) teilte mit, dass der Ortsrat Nalbach seine inhaltlichen Wünsche der Verwaltung mitgeteilt hatte und dankte dem Bauamt der Gemeinde für ihre sehr gute Arbeit.
Der Piesbacher Ortsvorsteher Patrick Vierig (SPD) bat darum, die Mariengrotte Piesbach, das „Bildchen“ ebenfalls zu berücksichtigen.
Larissa Krein-Kallenborn (CDU) teilte für ihre Fraktion mit, dass sie den Bebauungsplan sehr begrüße und betonte, dass man damit Planungssicherheit auf dem Litermont herstelle.
Nach kurzer Beratung stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.
TOP 2. | Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Bestattungswald Litermont der Gemeinde Nalbach für die Wirtschaftsjahre 2024 / 2025 |
Erläuterung
Gemäß § 12 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) hat der Eigenbetrieb Bestattungswald Litermont vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen.
Die Gemeinde Nalbach hat für die Haushaltsjahre 2024/2025 einen Doppelhaushalt aufgestellt, so dass gem. § 12 Abs. 1 Satz 6 EigVO auch der Wirtschaftsplan für zwei Wirtschaftsjahre aufgestellt wurde der bereits in der Sitzung des Gemeinderates am 09.11.2023 beschlossen wurde.
Mit Schreiben vom 16.11.2023 wurde dieser Wirtschaftsplan, zusammen mit dem Doppelhaushalt der Gemeinde Nalbach, der Kommunalaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt.
Mit E-Mail vom 12.03.2024 teilt die Kommunalaufsichtsbehörde nun bzgl. des Wirtschaftsplanes folgende Stellungnahme mit:
„...in der Prüfung des Wirtschaftsplans habe ich festgestellt, dass der Vermögensplan nicht ausgeglichen ist. Ein Vermögensplan ist jedoch – basierend auf dem Grundsatz der Gesamtdeckung – stets auszugleichen.
Für den Fall des Eigenbetriebes der Gemeinde Nalbach ergibt sich in den beiden Jahren ein Überschuss von jeweils 9.800 €.
Die „Zuführung Rückstellungen“, also vorhandene liquide Mittel, welche auf der Einnahmenseite (Mittelherkunft) aufgeführt sind, müssten auch auf der Ausgabenseite (Mittelverwendung) als Verringerung des Nettogeldvermögens veranschlagt werden. Diese würde dann auch das Ergebnis ausgleichen.
Entsprechend ist auch eine Anpassung des § 1 des Wirtschaftsplans („Der Vermögensplan wird festgesetzt (…) in den Ausgaben auf …“) vorzunehmen.
Da es sich hierbei nicht lediglich um eine redaktionelle Anpassung handelt ist ein entsprechender neuer Beschluss durch den Gemeinderat herbeizuführen (§ 4 II a Eigenbetriebssatzung i.V.m. § 35 Nr. 17a KSVG).“
Der Wirtschaftsplan 2024/2025 mit den entsprechenden notwendigen Korrekturen und Erläuterungen ist der Beschlussvorlage beigefügt.
Für das Wirtschaftsjahr 2024 wird weder ein Jahresüberschuss noch ein Jahresfehlbetrag erwartet. Ab dem Wirtschaftsjahr 2025 werden zukünftig jährliche Überschüsse erwartet.
Die erwarteten und im Wirtschaftsplan ausgewiesenen Gewinne sollen dann ab dem Jahr 2025 jeweils jährlich an die Gemeinde Nalbach abgeführt werden.
Die entsprechenden Erträge wurden im gemeindlichen Haushalt bei Produktkonto 612000.474100 (Erträge aus Gewinnbeteiligungen) veranschlagt.
Insofern wurden die Festsetzungen des Wirtschaftsplanes 2024/2025 bei den Festsetzungen des Doppelhaushaltes 2024/2025 der Gemeinde entsprechend berücksichtigt und von der Kommunalaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 08.02.2024 bereits entsprechend genehmigt.
Um Beratung und Beschlussfassung wurde gebeten.
Weiterhin ist der Beschluss des Gemeinderates vom 09.11.2023, über den ursprünglichen Wirtschaftsplan 2024/2025 des Eigenbetriebes Bestattungswald Litermont der Gemeinde Nalbach, aufzuheben.
Wirtschaftsplan
Eigenbetrieb Bestattungswald Litermont der Gemeinde Nalbach
für die Wirtschaftsjahre
2024/2025
Aufgrund der §§ 12 ff der Eigenbetriebsverordnung (EigVO – Amtsbl. I 2010, 1426), zuletzt geändert durch Art. 65 des Gesetzes vom 08. Dezember 2021 (Amtsbl. S. 2629) und der Betriebssatzung vom 27.04.2023 hat der Gemeinderat am 11.04.2024 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
| Der Erfolgsplan wird festgesetzt | 2024 | 2025 | |
| in den Erträgen auf | 42.300 € | 95.500 € | |
| in den Aufwendungen auf | 42.300 € | 35.800 € | |
| Der Vermögensplan wird festgesetzt | |||
| in den Einnahmen auf | 9.800 € | 69.500 € | |
| in den Ausgaben auf | 9.800 € | 69.500 € | |
| Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen | ||
| wird festgesetzt auf | 0 € | 0 € |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
| Der Höchstbetrag der Liquidititätskredite wird | ||
| festgesetzt auf | 15.000 € | 15.000 € |
Nalbach, den 11.04.2024
| Werkleiter | Bürgermeister |
1. ALLGEMEINES
Der Gemeinderat der Gemeinde Nalbach hat am 27.04.2023 einstimmig beschlossen, den Eigenbetrieb Bestattungswald Litermont der Gemeinde Nalbach zu gründen und nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung zu führen.
Folgende Betriebssatzung wurde beschlossen:
Aufgrund der §§ 12, 108 Abs. 2 Nr. 1, 109 Abs. 1 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 60 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629) in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. November 2010 (Amtsbl. I S. 1426) zuletzt geändert durch Artikel 65 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. S. 2629), hat der Gemeinderat der Gemeinde Nalbach in seiner Sitzung am 27. April 2023 folgende Satzung beschlossen:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
(1) Gegenstand des Betriebes ist die Errichtung und der Betrieb eines Bestattungswaldes und eines Tierfriedhofes in der Gemeinde Nalbach.
(2) Hierfür wird er als Eigenbetrieb nach den Bestimmungen des KSVG, der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) und dieser Satzung geführt.
(3) Der Eigenbetrieb betreibt alle den Betriebszweck fördernden oder ihn wirtschaftlich berührenden Geschäfte.
(4) Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebes des Bestattungswaldes und des Tierfriedhofes kann der Eigenbetrieb sich eines kompetenten Dritten bedienen oder den Bestattungswald und den Tierfriedhof in alleiniger Eigenverantwortung betreiben.
(5) Der Eigenbetrieb stellt, die ausweislich der bestattungsrechtlichen Genehmigung vom 27.03.2023 genehmigte Fläche zur Errichtung und zum Betrieb des Bestattungswaldes Litermont sowie die benötigten Flächen für den Tierfriedhof zur Verfügung.
Der Eigenbetrieb führt die Bezeichnung
„Eigenbetrieb Bestattungswald Litermont der Gemeinde Nalbach“.
Unter dieser Bezeichnung ist auch der Schriftwechsel zu führen. Er hat seinen Sitz im Rathaus der Gemeinde Nalbach.
Verwaltungsorgane des Eigenbetriebes sind der Gemeinderat, der Werksausschuss der Bürgermeister, und die Werkleitung.
(1) Der Gemeinderat beschließt über alle Angelegenheiten des Eigenbetriebes, sofern sie nicht dem Bürgermeister, dem Werksausschuss oder der Werkleitung übertragen sind.
(2) Nicht übertragbar sind die folgenden, dem Gemeinderat gemäß § 35 KSVG vorbehaltenen Angelegenheiten:
| a) | die Feststellung des Wirtschaftsplanes (§ 35 Nr. 17a KSVG) |
| b) | die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresgewinnes und die Abdeckung von Verlusten (§ 35 Nr. 17a KSVG) |
| c) | die Bestellung der Prüferin oder des Prüfers für den Jahresabschluss im Rahmen der für die Prüfung der Eigenbetriebe geltenden besonderen Vorschriften (§ 124 KSVG, § 4 Abs. 2 Nr. 1 EigVO) |
| d) | die Bestellung der Werkleitung (§ 35 Satz 2 KSVG, § 4 Abs. 2 Nr. 2 EigVO) |
| e) | der Erlass, die Änderung und die Aufhebung der Betriebssatzung (§ 35 Nr. 12 KSVG) |
| f) | die Rückzahlung von Eigenkapital an die Gemeinde (§ 35 Nr. 22 KSVG, § 4 Abs. 2 Nr. 3 EigVO). |
(1) Werksauschuss ist der „Werksausschuss für Eigenbetriebe“.
Der Werksausschuss wird durch Beschluss des Gemeinderates gemäß § 48 KSVG gebildet.
(2) Der Bürgermeister führt den Vorsitz im Werksausschuss. Die Beigeordneten vertreten ihn in der Reihenfolge ihrer Vertretungsbefugnis. Der Werksausschuss wird vom Bürgermeister einberufen. An den Sitzungen des Werksausschusses nimmt die Werkleitung mit beratender Stimme teil.
(3) Für den Werksauschuss gilt die Geschäftsordnung des Gemeinderates in der jeweils gültigen Fassung entsprechend, soweit nicht in dieser Satzung etwas anderes bestimmt ist.
(4) Der Werksausschuss bereitet die nach § 4 dieser Satzung vom Gemeinderat zu entscheidenden Angelegenheiten des Eigenbetriebes vor und entscheidet über die ihm übertragenen Angelegenheiten.
(5) Der Werksausschuss kann von der Werkleitung alle Auskünfte verlangen, die für seine Beratung und Beschlussfassung erforderlich sind.
(1) Dem Werksauschuss sind zur selbständigen und unmittelbaren Erledigung folgende Angelegenheiten übertragen:
| a) | die Entscheidung über die Führung von Rechtsstreitigkeiten nach Maßgabe der Geschäftsordnung des Gemeinderates; |
| b) | die Entscheidung über den Verzicht auf Ansprüche und den Abschluss von Vergleichen, soweit diese die Grenze von 5.000 € unterschreiten; |
| c) | die Vergabe von Lieferungen und Leistungen mit einem Einzelgeschäftswert von über 10.000 € bis 100.000 €; hierbei sind die Bestimmungen der Vergabeordnungen zu beachten; |
| d) | die Vergabe von Aufträgen für Gutachten, Architekten- und Ingenieurleistungen mit einem Wert von mehr als 10.000 € bis 100.000 €. |
| e) | Die Zustimmung zur Leistung von Mehrausgaben für Einzelvorhaben des Vermögensplanes (§ 14 Abs. 5 EigVO) bis zu einem Betrag von 10.000 €.- |
(1) Die Werkleitung besteht aus einem kaufmännischen und technischen Werkleiter. Für den Fall der Verhinderung bestimmt der Bürgermeister auf Vorschlag der Werkleitung einen Vertreter.
(2) Der Eigenbetrieb wird, soweit nicht durch das Kommunalselbstverwaltungsgesetz, die EigVO oder dieser Betriebssatzung etwas anderes bestimmt ist, von den vom Gemeinderat nach Maßgabe der Eigenbetriebsverordnung gewählten Werkleitern selbstständig geleitet. Der Werkleitung obliegt insbesondere die laufende Betriebsführung.
(3) Der Bürgermeister regelt die Geschäftsverteilung innerhalb der Werkleitung durch Dienstanweisung. Bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet der Bürgermeister.
(4) Der Bürgermeister kann der Werkleitung Einzelanweisungen erteilen, wenn diese zur Sicherstellung der Gesetzmäßigkeit wichtiger Belange der Gemeinde, der Einheit der Verwaltung oder zur Wahrung der Grundsätze eines geordneten Geschäftsganges notwendig sind.
(5) Die Werkleitung handelt selbständig:
| a) | in Angelegenheiten, die regelmäßig wiederkehren und die bereits im Wirtschaftsplan in ihren Auswirkungen niedergelegt sind. Hierzu zählt insbesondere die Abwicklung des Erfolgs- und Vermögensplanes. Im Rahmen dieser Geschäfte kann die Werkleitung Lieferungen und Leistungen – unter Beachtung der Verdingungsordnungen – selbständig vergeben, soweit deren Geschäftswert im Einzelnen den Betrag von 10.000 € nicht übersteigt. Dies gilt auch bei der Vergabe von Aufträgen für Gutachten, Architekten- und Ingenieurleistungen. |
| b) | In Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden. Hierüber hat die Werkleitung den Bürgermeister unverzüglich zu unterrichten. Der Bürgermeister hat hiervon dem Gemeinderat oder dem Werksauschuss, wenn die Angelegenheit übertragen ist, in der nächsten Sitzung Kenntnis zu geben. |
(1) Der Bürgermeister ist der gesetzliche Vertreter des Eigenbetriebes in allen Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Gemeinderates unterliegen. Im Übrigen ist gesetzlicher Vertreter die Werkleitung.
(2) Die Werkleitung unterzeichnet unter dem Namen des Eigenbetriebes ohne Angabe eines Vertretungsverhältnisses, wenn die Angelegenheiten ihrer eigenen Entscheidung unterliegen.
In den Angelegenheiten, die der Entscheidung des Werksausschusses unterliegen, hat die Werkleitung unter dem Namen des Eigenbetriebes „Im Auftrag“ zu unterzeichnen. Das gleiche gilt, soweit die Werkleitung in Angelegenheiten, die der Entscheidung des Gemeinderates oder des Bürgermeisters unterliegen, mit der Vertretung beauftragt ist.
(1) Der Betrieb hat kein eigenes Personal. Zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben bedient er sich der Bediensteten der Gemeinde Nalbach.
(2) Werden Leistungen von Dienststellen der Gemeinde Nalbach erbracht erfolgt eine Verrechnung der Personalkosten nach den jeweils geleisteten Stunden nebst einer Sach- und Gemeinkostenpauschale nach den Berechnungsmethoden der KGST.
Es wird ein Stammkapital in Höhe von 25.000 € gehalten. Es darf nicht zur Abdeckung von Jahresverlusten in Anspruch genommen werden.
(1) Für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen gelten die Vorschriften des II. Teils der Eigenbetriebsverordnung mit Ausnahme der Vorschriften der §§ 25a ff.
(2) Sonstige Leistungen der Gemeinde Nalbach, neben der Personalgestellung nach §8 sind angemessen zu vergüten.
(1) Für den Betrieb ist eine Sonderkasse (§ 9 EigVO) einzurichten.
(2) Die Sonderkasse des Eigenbetriebes ist mit der Gemeindekasse der Gemeinde Nalbach nicht verbunden. Der Eigenbetrieb bewirtschaftet die Geldmittel eigenständig.
(3) Der Bürgermeister erteilt die Kassenanordnungen. Er kann die Befugnisse auf Bedienstete des Eigenbetriebes oder der Gemeindeverwaltung übertragen.
(4) Die Kassenaufsicht führen die Werkleiter.
(5) Vorübergehend nicht benötigte Geldmittel der Sonderkasse des Betriebes sollen in Abstimmung mit der Kassenlage der Gemeinde angelegt werden.
(6) Für Kredite für Investitionen und Kredite zur Liquiditätssicherung, die die Gemeinde dem Betrieb oder dieser der Gemeinde zur Verfügung stellt, sind die marktüblichen Zinsen zu entrichten.
Wirtschaftsjahr ist das jeweilige Kalenderjahr.
(1) Vor Beginn eines Wirtschaftsjahres hat der Eigenbetrieb einen Wirtschaftsplan aufzustellen und rechtzeitig zur Beschlussfassung vorzulegen.
(2) Der Wirtschaftsplan ist unverzüglich zu ändern, wenn
| a) | das Jahresergebnis sich gegenüber dem Erfolgsplan erheblich verschlechtern wird und diese Verschlechterung die Haushaltslage der Gemeinde beeinträchtigt oder eine Änderung des Vermögensplanes bedingt oder |
| b) | zum Ausgleich des Vermögensplanes erheblich höhere Zuführungen der Gemeinde oder höhere Kredite erforderlich werden oder |
| c) | im Vermögensplan weitere Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen werden sollen |
Erheblich im vorstehenden Sinn sind Abweichungen von mehr als 30%, mindestens aber über 30.000 Euro
(3) Mehrausgaben für Einzelvorhaben, die den im Wirtschaftsplan vorgesehenen Betrag um mehr als 20% - mindestens aber 20.000 € - überschreiten, bedürfen der Zustimmung des Gemeinderates. Bei Eilbedürftigkeit tritt an die Stelle des Gemeinderates die Zustimmung des Bürgermeisters. Der Gemeinderat ist unverzüglich hierüber zu unterrichten.
Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
1.1 Stellungnahme der Aufsichtsbehörde
Gemäß § 118 Abs. 1 Nr. 1 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) ist der Kommunalaufsichtsbehörde unverzüglich die Entscheidung über die Gründung des Eigenbetriebes Bestattungswald Litermont der Gemeinde Nalbach, mindestens einen Monat vor Vollzug schriftlich oder elektronisch anzuzeigen.
Die entsprechende Anzeige des Gründungsbeschlusses erfolgte mit Schreiben vom 20.06.2023.
Die Kommunalaufsichtsbehörde hat innerhalb der Monatsfrist diesen Beschluss nicht beanstandet, so dass die Gründung vollzogen werden kann.
Wirtschaftsplan 2024/2025 allgemein
Erläuterungen zum Wirtschaftsplan
Der Eigenbetrieb Bestattungswald Litermont der Gemeinde Nalbach wird zum 01.01.2024 gegründet. Die erforderliche Betriebssatzung wurde durch den Gemeinderat der Gemeinde Nalbach am 27.04.2023 beschlossen.
Der Eigenbetrieb Bestattungswald Litermont der Gemeinde Nalbach ist ein rechtlich unselbstständiges Unternehmen der Gemeinde Nalbach. Für den Eigenbetrieb gelten die Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) und KSVG in der jeweils gültigen Fassung.
Gegenstand des Eigenbetriebes ist die Errichtung und der Betrieb eines Bestattungswaldes und eines Tierfriedhofes in der Gemeinde Nalbach.
Der Eigenbetrieb ist organisatorisch in der Kernverwaltung der Gemeinde Nalbach eingebunden. Ein entsprechender Werksausschuss wurde mit Beschluss des Gemeinderates vom 27.04.23 gebildet.
Zur Werkleitung wurden ein kaufmännischer und ein technischer Werkleiter bestellt.
Der Eigenbetrieb besitzt kein Anlagevermögen und wird mit einem Stammkapital in Höhe von 25.000 € ausgestattet. Die anfänglich erforderliche Liquidität erfolgte in Form von Umsatzerlösbeteiligungen bzw. Garantiezahlungen und restlich über einen Liquiditätskredit.
Erfolgsplan 2024
Der Eigenbetrieb bezieht seine Umsatzerlöse der sich zum einen aus der Verpachtung von Bestattungsbäumen und zum anderen aus der Vorbereitung von Beisetzungen ergibt. Der Wirtschaftsplan 2024 geht von Erlösen in Höhe von rd. 42 T€ aus.
Die Aufwendungen betragen insgesamt rd. 42 T€.
Die Unterhaltung der infrastrukturellen Anlagen erfordert Mittel in Höhe von rd. 10 T€, die ausschließlich für die Zuführung von Rückstellungen, die der Eigenbetrieb aus Verpachtungserlösen zu bilden hat, um die nach Abschluss der Verpachtungstätigkeit noch anfallenden Kosten für Beisetzungen sowie die weitere Unterhaltung der Friedwaldanlagen zu decken, veranschlagt wurden.
Für spezielle forstbauliche Maßnahmen, die über die normale forstliche Bewirtschaftung des Waldes hinausgehen, sind rd. 19 T€ vorgesehen.
Mit dem veranschlagten Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 6 T€ werden alle Leistungen der Gemeinde Nalbach für den Eigenbetrieb gedeckt.
Im Ergebnis schließt der Wirtschaftsplan 2024 voraussichtlich mit einem neutralen Ergebnis ab.
Vermögensplan 2024
Nachdem der Eigenbetrieb kein Anlagevermögen besitzt, sind im Vermögensplan lediglich die Abwicklung der zu bildenden Rückstellung sowie die Behandlung des Jahresüberschusses darzustellen.
Im Planungsjahr 2024 ergibt sich aufgrund der erstmaligen Inbetriebnahme weder ein Jahresgewinn noch ein Jahresverlust.
Der Gemeindehaushalt sieht eine entsprechende Einnahme vor.
Die Rückstellung von rd. 10 T€ führt zu einer Erhöhung der Deckungsmittel des Eigenbetriebes.
Erfolgsplan 2025
Der Eigenbetrieb bezieht seine Umsatzerlöse der sich zum einen aus der Verpachtung von Bestattungsbäumen und zum anderen aus der Vorbereitung von Beisetzungen ergibt. Der Wirtschaftsplan 2025 geht von Erlösen in Höhe von rd. 96 T€ aus.
Die Aufwendungen betragen insgesamt rd. 36 T€.
Die Unterhaltung der infrastrukturellen Anlagen erfordert Mittel in Höhe von rd. 10 T€, die ausschließlich für die Zuführung von Rückstellungen, die der Eigenbetrieb aus Verpachtungserlösen zu bilden hat, um die nach Abschluss der Verpachtungstätigkeit noch anfallenden Kosten für Beisetzungen sowie die weitere Unterhaltung der Friedwaldanlagen zu decken, veranschlagt wurden.
Für spezielle forstbauliche Maßnahmen, die über die normale forstliche Bewirtschaftung des Waldes hinausgehen, sind rd. 16 T€ vorgesehen.
Mit dem veranschlagten Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 8 T€ werden alle Leistungen der Gemeinde Nalbach für den Eigenbetrieb gedeckt.
Im Ergebnis schließt der Wirtschaftsplan 2025 voraussichtlich mit einem Überschuss in Höhe von rd. 60 T€ ab.
Vermögensplan 2025
Nachdem der Eigenbetrieb kein Anlagevermögen besitzt, sind im Vermögensplan lediglich die Abwicklung der zu bildenden Rückstellung sowie die Behandlung des Jahresüberschusses darzustellen.
Im Planungsjahr 2025 ergibt sich erstmalig ein Jahresgewinn in Höhe von rd. 60 T€.
Der Gemeindehaushalt sieht eine entsprechende Einnahme vor.
Die Rückstellung von rd. 10 T€ führt zu einer Erhöhung der Deckungsmittel des Eigenbetriebes.
Finanzplanung 2024-2027
Auf der Ertragsseite wird davon ausgegangen, dass sich die Erlöse unter Zugrundelegung der für 2024/2025 prognostizierten Umsätze in den Folgejahren bis zum Jahr 2027 stetig moderat ansteigen.
Bei den Aufwendungen wurde im Finanzplanungszeitraum eine Teuerungsrate eingerechnet. Nennenswerte Veränderungen gibt es jedoch nicht.
Der jeweils an die Gemeinde Nalbach abzuführende Jahresgewinn wird sich ab dem Jahr 2025 in den Folgejahren (2026: rd. 70 T€, 2027: rd. 84 T€, 2028: rd. 89T€) von rd. 60 T€ somit um rd. 29 T€ steigern.
Ebenso werden weiterhin jährlich rd. 10 T€ den Rückstellungen des Betriebes zugeführt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt
| 1. | den Beschluss vom 09.11.2023 über den ursprünglichen Wirtschaftsplan 2024/2025 aufzuheben, |
| 2. | die Neufassung des Wirtschaftsplanes 2024/2025. |
Bürgermeister Lehnert erläuterte kurz die notwendigen Änderungen und bat um Zustimmung.
Nach kurzer Beratung stimmte der Gemeinderat einstimmig den beiden Beschlussvorschlägen der
Verwaltung zu.
TOP 3. | Neugestaltung Rastplatz „Am Klingelborn“ |
Erläuterung
Durch den Abriss der Schutzhütte am Rastplatz „Am Klingelborn“ und der Entsorgung der maroden Tische und Sitzbänke bietet es sich an, den vorteilhaften und gut angenommenen Rastplatz neuzugestalten und somit wieder einen attraktiven Ort der Naherholung für die Bevölkerung und die Besucher der Litermont-Gipfel-Tour zu schaffen.
Geplant ist, die aktuelle Freifläche im Westen um ca. 5m zu erweitern, um mehr Platz für eine neue Schutzhütte zu schaffen, der vom Kindergarten gepflanzten Linde mehr Raum zu geben und gleichzeitig auch die Wegführung der Litermont-Gipfel-Tour offensichtlicher zu gestalten.
Neben der neuen Schutzhütte in sechseckiger Bauweise sollen drei Tisch-Bank-Kombinationen in 3,5m Länge angeschafft werden und eine neue Feuerstelle gepflastert werden, die zusätzlich noch halbseitig umgeben ist mit Sitzgelegenheiten aus Fels.
Die noch vorhandene Tisch-Bank-Kombination wird auf die Lichtung (ehemaliger Rastplatz) auf der Litermont-Gipfel-Tour in der verlängerten Kleppnerstraße versetzt.
Der Aufbau samt Boden- und Fundamentarbeiten erfolgt in Eigenleistung.
Finanziert werden kann das Projekt aus dem LEADER Regionalbudget zur Förderung des ländlichen Raums und dem Investitionshaushalt 2024.
Bürgermeister Peter Lehnert erläuterte kurz den aktuellen Sachstand. Er teilte mit, dass der Abriss der ehemaligen Hütte bereits aus statischen Gründen erfolgen musste. Man hoffe für die Realisierung des Projektes auf einen Zuschuss in Höhe von 80 % durch das LEADER-Programm, da nur damit das Projekt durchgeführt werden könnte. Die finale Entscheidung falle am 18.04.2024 im Rahmen einer LEADER-Vergabesitzung. Bürgermeister Lehnert teilte mit, dass eine Eigenleistung im Zuge der Vergaberichtlinien erforderlich wäre. Bürgermeister Lehnert ging kurz auf das LEADER-Programm ein und merkte an, dass für den Zuschlag viele Rahmenbedingen erfüllt werden müssen. So z. B. als Treffpunkt für Wanderwege gesichert ist und auch einen überregionalen Einzug und Nutzung durch Wanderer erfolge, die Jäger beginnen und beenden dort die Jagd, der Kindergarten beginnt dort ihre Waldbegehungen. Wie man feststellen kann, müssen übergeordnete Nutzungen dargelegt werden, erläuterte Lehnert.
Der Piesbacher Ortsvorsteher Patrick Vierig (SPD) teilte mit, dass er bereits ein Team für die erforderlichen Erd- und Aufbauarbeiten zusammengestellt hätte. Er dankte Herrn Engel und Herrn Kühn für ihre sehr gute Arbeit.
Nach kurzer Beratung stimmte der Gemeinderat, vorbehaltlich der notwendigen Finanzierung über das LEADER-Projekt, dem Projekt einstimmig zu.
TOP 4. | Aktueller Sachstand FriedWald Litermont |
Bürgermeister Peter Lehnert berichtete über den aktuellen Baufortschritt. Die Einweihung werde am 17.05.2024 stattfinden. Der FriedWald Litermont habe einen hohen Zuspruch, teilte Lehnert mit, Er dankte der Presse für die sehr gute Berichterstattung.
TOP 5. | Aktueller Sachstand Sportanlage Piesbach |
Bürgermeister Peter Lehnert berichtete über den aktuellen Stand. Im Einvernehmen mit „Wir zusammen Piesbach“ wurde mit Polythan gesprochen und es gab sogar ein Einlenken der Firma. Die Firma hat in den letzten Tagen mit der Verlegung des Kunstrasens begonnen. Die Rinnenarbeiten sollen dann in den nächsten Tagen und Wochen folgen.
Albert Steinmetz (SPD) berichtete von guten konstruktiven aber auch kritischen Gesprächen. Es war von Vorteil, dass wir alle, Vereine, Politik und Verwaltung mit einer gemeinsamen Stimme gesprochen und wie eine Wand gestanden haben. Das war der richtige Weg, aber ich bin trotzdem noch verhalten optimistisch, merkte Steinmetz an.
Larissa Krein-Kallenborn (CDU) gegrüßte diesen Fortschritt im Namen ihrer Fraktion. Die Verwaltung habe gemeinsam, mit Rat und Vereinen, durch den stetigen Druck für diese Entwicklung gesorgt.
Man hoffe, dass im Juni 2024 der Primspokal auf dem neuen Platz durchgeführt werden könne.
Bürgermeister Lehnert betonte, dass der Gemeinderat und auch die Gemeindeverwaltung keine Schuld an dieser Misere trugen. Wir haben gemeinsam die Entscheidungen immer pro Sportplatz getroffen. Leider konnten und können wir wegen des Rechtsstreits nicht alles im Detail veröffentlichen. Er dankte in diesem Zusammenhang den Vereinen und der Öffentlichkeit für die Geduld.
Informationspunkt!
TOP 6. | Umgestaltung des ehemaligen Sportplatzes in Bilsdorf |
Bürgermeister Peter Lehnert erläuterte den Werdegang der Bewerbung, die mit dem vorliegenden Konzept des Mehrgenerationen-Multifunktionsfeldes bei den beiden Ministerien sehr großen Anklang fand. Durch die Zusage aus Saarbrücken können wir dieses Konzept mit einer hohen Bezuschussung von 90 % realisieren, teilte Lehnert mit.
Der Anteil der Gemeinde Nalbach liegt bei den geschätzten Gesamtkosten von 380.000.- Euro bei 38.000.- Euro, der aber auch durch anrechenbare Eigenleistungen im Wert gesenkt werden kann.
Lehnert dankte in diesem Zusammenhang dem saarländischen Innen- und Umweltministerium.
Es ist ein einmaliges Projekt im südwestdeutschen Raum, dass verkehrsgünstig am Prims-Theel-Radweg liegt, erläuterte Lehnert.
Peter Lehnert teilte ferner mit, dass die Gemeinde einen der bundesweit 51 Trinkbrunnen, die im Zuge der EM 2024 in Deutschland, gewonnen hätte. Auch dieser wird hier installiert.
Markus Lay (SPD) dankte im Namen der Bilsdorfer Bevölkerung für dieses tolle und in der Region einzigartige Projekt. Er merkte an, dass ein direkter Anschluss an den Prims-Theel-Erlebnisweg wünschenswert wäre. Es wäre ideal, wenn mit dem am 17.08.2024 geplanten Dorffest die Anlage eröffnet werden könnte.
Er dankte den Ministern Jost und Berg für die Unterstützung aus Saarbrücken. Der Ortsteil Bilsdorf wird in diesem Jahr durch die Modernisierung des Spielplatzes und durch dieses neue Projekt immens aufgewertet. Dafür von Herzen Dankeschön an alle Verantwortlichen, betonte Lay.
Nach kurzer Beratung stimmte der Gemeinderat einstimmig der Projektumsetzung zu.
TOP 7. | Projekt Konnekt |
Erläuterung
Information über zuwendungsneutrale Projektverlängerung:
Die Gemeinde Nalbach ist Teil des BMBF geförderten Projektes Konnekt und arbeitet zum Aufbau eines gebäudebezogenen Energiemanagements mittels einer gemeinsamen Personalstelle eng mit der Kreisstadt Saarlouis zusammen. Das reguläre Projektende wurde zu Beginn auf Ende Juni 2024 datiert. Da die gemeinsame Personalstelle in beiden Kommunen erst mit großer Verzögerung besetzt werden konnte und es ebenfalls bei den beteiligten Projektpartner*innen zu einigen Personalwechseln kam, wurde eine zuwendungsneutrale Projektverlängerung bis Ende des Jahres 2024 beantragt. Diese wurde seitens des Fördermittelgebers bewilligt, siehe Anhang (Änderungsbescheid).
Es wird angestrebt die zu Projektbeginn nicht abgerufenen Personalmittel zur Verlängerung des Arbeitsvertrages der gemeinsamen Personalstelle bis Ende Dezember 2024 zu nutzen.
Für die Gemeinde Nalbach entstehen bei einer Verlängerung des Arbeitsvertrages bis Ende des Jahres 2024 keinerlei Mehrkosten.
Die Stadt Saarlouis strebt ebenfalls eine Verlängerung des Arbeitsvertrages mit der gemeinsamen Personalstelle bis Ende des Jahres 2024 an, wodurch die interkommunale Kooperation wie bisher fortgesetzt werden kann.
Vorstellung von Maßnahmen zur Entwicklung nachhaltiger Wohn- und Gewerbegebiete:
Die Projektpartner*innen von Björnsen Beratende Ingenieure, der Bauhaus Universität Weimer sowie der IZES gGmbH in Saarbrücken arbeiten im Rahmen des Projektes an Maßnahmenkatalogen zur Planung und Gestaltung nachhaltiger Gewerbe- und Wohngebiete.
Ziel ist es die Gebiete gegenüber äußeren Einflüssen, wie beispielsweise steigende Energie- und Rohstoffpreise, Lieferkettenprobleme und Hitze- u. Starkregengefährdung, zu stärken und
die Standortattraktivität für Unternehmen sowie das Wohlbefinden der Arbeitnehmer*innen und Bürger*innen zu steigern.
Bürgermeister Lehnert erläuterte ausführlich das bundesweite Vorbildprojekt im Bereich Energiemanagement. Eine große positive Erfahrung im Projekt wäre, dass man lerne, dass erlangte Wissen und auch Ressourcen unter allen zu teilen. Wir werden jetzt das gemeinsame Energiemanagement Saarlouis und Nalbach angehen und umsetzen. Durch die Struktur in der Kreisstadt und dem von Frau Steuer erzielten Wissen, könne die Gemeinde Nalbach dazu lernen. Als erste Objekte werde man die Mehrzweckhallen und die Feuerwehrgerätehäuser angehen, teilte Lehnert mit. Den technischen Hauswart haben wir im vergangenen Jahr für die Umsetzung dieses Projektes eingestellt und wir werden ferner ein neues Messstellenbetriebssystem beschaffen und neue Zähler einbauen, was zu 100 % gefördert wird, erläuterte der Bürgermeister und wies in diesem Zusammenhang auf den beschlossenen Kooperationsvertrag Saarlouis / Nalbach hin, in dem die Zusammenarbeit mit Frau Anne Steuer geregelt ist.
Stolz berichtete der Bürgermeister, dass für den Gemeindebauhof zwei rein elektrobetriebene Fahrzeuge in Dienst gestellt wurden. Diese Fahrzeuge können über die neue PV-Anlage des Bauhofes geladen werden. Ferner habe man einen Großteil der Maschinen auf Akkubetrieb umgestellt, erläuterte Lehnert und betonte, dass dort bereits die neue Zeit beginne.
Albert Steinmetz (SPD) erinnerte an den vor vielen Jahre erfolgten Beschluss, die Gemeinde Nalbach zu einer Null-Emissions-Gemeinde zu machen. Dies ist keine leere Hülle, sondern dieser Beschluss wird mit Leben erfüllt. Die SPD-Fraktion gehe diese sinnvollen Dinge mit, betonte Steinmetz.
Bürgermeister Lehnert teilte mit, dass auch die Ausweisung des Gewerbegebietes „Primsaue II“ als ökologisches Gewerbegebiet dazu passe.
Nach kurzer Beratung stimmten die Gemeinderatsmitglieder der Verlängerung des Projektes Konnekt nickend zu.
TOP 8. | Mitteilungen, Anfragen, Anregungen |
Bürgermeister Lehnert berichtete über das Ergebnis des Gemeindewahlausschusses, der für die Kommunalwahl insgesamt zwei Parteien zugelassen hat. Die SPD und die CDU werden auf den Stimmzetteln oder Ortsrats- und der Gemeinderatswahl erscheinen, teilte Lehnert mit.
Albert Steinmetz (SPD) und Larissa Krein-Kallenborn (CDU) lobten die Zusammenarbeit mit dem Wahlteam der Gemeinde und dankten für dessen Arbeit.
Ende öffentlicher Teil
Beginn Nichtöffentlicher Teil
Ende der Sitzung: 19:47 Uhr
Der Vorsitzende | Die Mitglieder | Der Schriftführer |