Gemäß § 17 Absatz 1 Kommunalwahlordnung (KWO) - in der zurzeit geltenden Fassung - legt der Gemeindewahlleiter für jeden Wahlvorschlag, der nach § 22 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) - in der zurzeit geltenden Fassung - der Unterstützung bedarf, ein gesondertes Unterstützungsverzeichnis in Form von Unterschriftsblättern an und legt dieses von dem auf den Tag der Einreichung des Wahlvorschlags folgenden Tag ab bis zum 66. Tag vor der Wahl zur Eintragung auf. Die Eintragung muss während der allgemeinen Dienststunden sowie an den vier letzten Samstagen vor Ablauf der Frist in der Zeit zwischen 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, am Tag des Ablaufes der Frist bis 18.00 Uhr, ermöglicht werden.
Aus diesem Grund ist das Wahlamt der Gemeinde Nalbach zur Auslegung der Unterstützungslisten an folgenden Tagen neben den üblichen Öffnungszeiten zusätzlich am:
| - Samstag, 09. März 2024 | in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| - Samstag, 16. März 2024 | in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| - Samstag, 23. März 2024 | in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| - Samstag, 30. März 2024 | in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| - Donnerstag, 04. April 2024 | in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr |
geöffnet.
Das Wahlamt befindet sich im Rathaus Nalbach, Rathausplatz 1, Erdgeschoss, Zimmer E.02, E.04 und E.05.