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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 10/2026
Amtl. Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Geltungsbereich FNP-Teiländerung, ohne Maßstab, genordet

Öffentliche Auslegung

Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „An Burg Schlemlängt“ bzw. „südlich Marienstraße“

Der Rat der Gemeinde Nalbach hat die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „An Burg Schlemlängt“ bzw. „südlich Marienstraße“ beschlossen.

Mit der vorliegenden Teiländerung des Flächennutzungsplans sollen die bislang als „Reserveflächen für Wohnen“ dargestellten Bereiche in eine innerörtliche Grünfläche umgewandelt werden. Ziel ist es, frei werdende Wohnbauflächenpotenziale an anderer Stelle im Gemeindegebiet zu generieren.

Zwischenzeitlich haben die frühzeitigen Beteiligungsschritte für die Teiländerung des Flächennutzungsplanes stattgefunden.

Der Rat der Gemeinde Nalbach hat in seiner Sitzung am 26.02.2026 die vorgelegten Planungsentwürfe (Begründung FNP-Teiländerung einschl. Umweltbericht, Relevanzprüfung und Planzeichnung) gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der FNP-Teiländerung (Begründung FNP-Teiländerung einschl. Umweltbericht, Relevanzprüfung und Planzeichnung), in der Zeit vom

09.03.2026 bis einschließlich 10.04.2026

auf der Homepage der Gemeinde Nalbach unter www.nalbach.de veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde Nalbach, Rathausplatz 1, 66809 Nalbach, Zimmer 1.03 zu jedermanns Einsicht eingesehen werden. Die allgemeinen Öffnungszeiten sind wie folgt: Montag, Dienstag und Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Mittwoch und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch, z.B. per Mail an die E-Mail-Adresse info@nalbach.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die FNP-Teiländerung unberücksichtigt bleiben.

Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Neben dem Entwurf der Bauleitpläne sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:

Umweltbericht gem. Anlage 1 zum BauGB einschl. spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung

Schutzgut Naturhaushalt, Arten und Biotope: Aussage zu Biotopstrukturen,

Schutzgut Schutzgebiete und -objekte: Betroffenheit eines Wasserschutzgebietes in Planung,

Schutzgut Boden: Aussagen zu Bodeneigenschaften,

Schutzgut Wasser: keine Oberflächengewässer vorhanden, Schutzzone III eines Wasserschutzgebietes in Planung,

Schutzgut Klima / Luft: Aussagen zu kaltluftproduzierenden Flächen,

Schutzgut Mensch: keine Beeinträchtigung,

Schutzgut Orts- und Landschaftsbild: Aussagen zur Nutzung des Plangebietes,

Schutzgut Kultur- und Sachgüter: nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen

Folgende umweltrelevanten Aspekte wurden außerdem bei der Planerarbeitung berücksichtigt: Grünfläche, Darstellung Wasserschutzgebiet

Folgende Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind und umweltrelevante Informationen enthalten, liegen vor (seitens der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sind keine Stellungahmen eingegangen):

Stellungnahme Behörde oder TÖB

Thematischer Bezug

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität,

Agrar und Verbraucherschutz

Kein Wald betroffen

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO).

Nalbach, den 03.03.2026
Der Bürgermeister

Jörg Laub