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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 11/2024
Amtl. Bekanntmachungen
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Verkehrspolizeiliche Anordnung

anlässlich der Durchführung der Kreuzwegprozession im Ortsteil Nalbach am Sonntag, dem 17. März 2024

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 01.04.2013, letzte Änderung durch Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 12 S. 367 Art. 1, in der zurzeit geltenden Fassung, in Verbindung mit Artikel 1, Teil 2, § 7 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. September 2012 (Amtsbl. I S. 428), in der zurzeit geltenden Fassung, wird hiermit anlässlich der Aufstellung und Durchführung eines Bußganges im Gemeindebezirk Nalbach am Sonntag, 17. März 2024, in der Zeit von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr, folgendes angeordnet:

Vollsperrung der Etzelbachstraße ab der Zufahrt von der Hubertusstraße

bis zum Parkplatz Litermont beim „Hotel Restaurant Litermont“.

Nalbach, den 07. März 2024
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
i.V. Albert Steinmetz, Erster Beigeordneter