Aus aktuellem Anlass wird auf die Bestimmungen bezüglich des Betriebs von Geräten und Maschinen in Wohngebieten im Freien nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung auszugsweise wie folgt hingewiesen:
Generell können Maschinen, wie Rasenmäher, Heckenscheren, Rasentrimmer, Rasenkantenschneider, Vertikutierer und sonstige Geräte sowie Baumaschinen,
in reinen und allgemeinen Wohngebieten
an Werktagen
in der Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr
im Freien betrieben werden.
Mit Verbrennungsmotor betriebene Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider sowie Laubbläser und Laubsammler, die u.a. nicht mit dem vorgeschriebenen Umweltzeichen gekennzeichnet sind, dürfen werktags nur während den folgenden Zeiten betrieben werden:
von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und
von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
An Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen außerhalb der o.a. Zeiten ist der Betrieb der oben genannten Geräte und Maschinen nicht gestattet.
Im Hinblick auf eine gute Nachbarschaft bitte ich darum, die erlaubten Zeiten einzuhalten.