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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 13/2024
Amtl. Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Nach Anhörung der Ortsräte Nalbach, Piesbach, Körprich und Bilsdorf der Gemeinde Nalbach hat der Gemeinderat der Gemeinde Nalbach am 25. Mai 2023 beschlossen, die Zahl der Ortsratsmitglieder ab der nächsten Wahlperiode nach der Kommunalwahl 2024

– wie folgt – festzusetzen:

Ortsrat des Ortsteiles

Anzahl der Ortsrats-mitglieder bisher

Anzahl der Ortsrats-mitglieder

neu

Datum der Sitzung

Nalbach

11

11

09.052023

Piesbach

9

9

13.04.2023

Körprich

11

11

03.05.2023

Bilsdorf

9

7

18.04.2023

Die nachstehende Satzung wurde in diesem Zusammenhang in gleicher Sitzung beschlossen:

Satzung

zur Änderung der Satzung über den Anschluss

des Ortsteiles „Bahnhof“ an den Gemeindebezirk Nalbach

und über die Festsetzung der Zahl der Mitglieder der Ortsräte

in der Gemeinde Nalbach

Aufgrund der §§ 12, 70 und 71 des Kommunalselbstverwaltungsgesetztes – KSVG – vom 15. Januar 1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Januar 2023 (Amtsbl. I S. 204), wird auf Beschluss des Gemeinderates vom 25. Mai 2023 folgende Satzung erlassen:

§ 1

§ 3 der Satzung erhält folgende Fassung:

Die Zahl der Ortsratsmitglieder wird unter Berücksichtigung der Einwohnerzahlen wie folgt festgesetzt:

Gemeindebezirk Nalbach  —  11

Gemeindebezirk Piesbach  —  9

Gemeindebezirk Körprich  —  11

Gemeindebezirk Bilsdorf  —  7

§ 2

Die Satzung tritt mit Beginn der Wahlperiode 2024 – 2029 des Gemeinderates Nalbach und der Ortsräte der Gemeinde Nalbach in Kraft.

Nalbach, den 25. Mai 2023
DER BÜRGERMEISTER
gez.
(Lehnert)