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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 13/2025
Amtl. Bekanntmachungen
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Die Ortspolizeibehörde informiert: Verbrennen von pflanzlichen Abfällen generell verboten

Es wurde in letzter Zeit vermehrt festgestellt, dass das Verbot der Verbrennung von pflanzlichen Abfällen nicht mehr beachtet wird. Dies hatte mehrere, kostenintensive Feuerwehreinsätze zur Folge.

Das private und gewerbliche Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist seit dem Mai 2024 verboten. Die Pflanzenabfallverordnung, nach der bislang das Verbrennen bei der Ortspolizeibehörde angemeldet werden konnte, ist durch die Landesregierung aufgehoben worden. Die einzige Möglichkeit, Grünschnitt und sonstige pflanzliche Abfälle über die grüne Tonne oder Eigenkompostierung hinaus zu entsorgen, ist der Gang zur Grüngutsammelstelle.

Diese befindet sich beim EVS-Wertstoff-Zentrum-Saarwellingen, Primsener Weg, 66793 Saarwellingen

(Baubetriebshof, Tel.: 06838-8960306).

Die Öffnungszeiten können Sie dem Mitteilungsblatt entnehmen!

Wer dem Verbot zuwiderhandelt begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 1.500,00 € geahndet werden kann.

Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
(Lehnert)
Bürgermeister