Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 der Straßenverkehrsordnung vom 01.04.2013, letzte Änderung durch Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrsordnung vom 6. März 2013 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 12 S. 367 Art. 1, in der zurzeit geltenden Fassung, in Verbindung mit Artikel 1, Teil 2, § 7 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) (Artikel 1 des Gesetzes Nr. 1476) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), zuletzt geändert § 4 und § 31 neu gefasst durch Artikel 2 Nr. 3 des Gesetzes vom 11. November 2020 (Amtsbl. I S. 1262), wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs nachfolgendes angeordnet:
Die drei oberen Parkdecks des Parkplatzes "Am Litermont" (rechtsseitig) im Ortsteil Nalbach werden am Mittwoch, dem 02.04.2025 in der Zeit von 06:00 Uhr bis 17:00 Uhr für Kraftfahrzeuge aller Art voll gesperrt.
Der obere linke Bereich des Parkplatzes "Am Litermont" im Ortsteil Nalbach wird ebenfalls am Mittwoch, dem 02.04.2025 in der Zeit von 06:00 Uhr bis 17:00 Uhr für Kraftfahrzeuge aller Art voll gesperrt.
Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam. Verstöße dagegen sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG. Sie können mit einer Geldbuße geahndet werden.