Jährliche Gräbereinebnung in allen Ortsteilen
Nach § 11 der Friedhofssatzung der Gemeinde Nalbach vom 12. Mai 2015, in Kraft seit 01.10.2015, beträgt die Ruhezeit bei Sargbestattungen 30 Jahre, bei Verstorbenen bis zum vollendeten 6. Lebensjahr 15 Jahre. Die Ruhezeit für Urnen beträgt 20 Jahre, in den Fällen mit Ruhezeitverkürzung beträgt die Mindestruhezeit 10 Jahre. Es wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die auf den Friedhöfen aller Ortsteile gelegenen Gräber, soweit die Ruhezeit von 30 bzw. bei Urnen von 20 …