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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 14/2023
Amtl. Bekanntmachungen
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1. Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Nalbach für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - vom 15.Januar 1964 (Amtsblatt S. 682), in der Fassung vom 27. Juni1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Oktober 2022 (Amtsblatt I S. 1296), hat der Gemeinderat am 02. März 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird festgesetzt

1.

im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf  — 17.675.150 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  — 20.199.000 EUR

im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf  — -2.523.850 EUR

2.

im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 3.201.500 EUR

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf —  5.872.000 EUR

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf  — -2.670.500 EUR

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  — 4.535.450 EUR

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf —  944.000 EUR

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf  — 3.591.450 EUR

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf  — 2.670.500 EUR

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf  — 6.685.000 EUR

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf  — 5.000.000 EUR

§ 5

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt

auf  — 2.523.850 EUR.

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) —  270 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)  — 490 v. H.

2.

Gewerbesteuer —  420 v. H.

§ 7

Es gilt der vom Gemeinderat am 02.03.2023 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Aufgrund § 10 Saarlandpaktgesetz (SPaktG) ist die Aufstellung und der Beschluss eines Haushaltssanierungsplanes nicht

mehr erforderlich.

Nalbach den 02.03.2023
Gez.
Peter Lehnert
Bürgermeister/in

2.

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wurde am 03.03.2023 bei der Kommunalaufsicht beim Landesverwaltungsamt in St. Ingbert vorgelegt.

Die Genehmigung vom 27.03.2023 hat folgenden Wortlaut: „Im Rahmen der Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Nalbach genehmige ich

-

gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 2.670.500 € und

-

gemäß § 91 Abs.4 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den genehmigungspflichtigen Teil der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 4.198.000 €.“

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

3.

Die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 liegt zur Einsichtnahme ab dem 11.04.2023 auf Zimmer 2.04 des Rathauses sieben Werktage öffentlich aus.

Zur Einsichtnahme wird um vorherige telefonische Terminabsprache unter der Rufnummer 9002-102 gebeten.

Gemäß §12 Abs. 6 Satz 3 KSVG wird auf folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Nalbach, den 04.04.2023
Gez.
Peter Lehnert