Aufgrund des § 8 des Kommunalwahlgesetzes - KWG - in Verbindung mit § 3 der Kommunalwahlordnung - KWO - wird der Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Nalbach für
Dienstag, den 09. April 2024, 18.00 Uhr,
zu einer öffentlichen Sitzung in den Dorfgemeinschaftssaal „ehemalige Turnhalle“ im Rathaus im Ortsteil Nalbach eingeladen.
Gem. § 23 Abs. 1 der KWO werden die Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge zu dieser Sitzung ebenfalls eingeladen.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Verpflichtung der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses |
| 2. | Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl am Sonntag, dem 09. Juni 2024. |
| 3. | Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Ortsratswahlen in den Ortsteilen Nalbach, Piesbach, Körprich und Bilsdorf in der Gemeinde Nalbach am Sonntag, dem 09. Juni 2024 |
Zu der Sitzung hat jedermann Zutritt.