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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 14/2025
Amtl. Bekanntmachungen
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Bekanntmachung für die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Nalbach

am 18. Mai 2025 und ggfls. für die am 1. Juni 2025 stattfindende Stichwahl

Aufgrund des § 37 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes (KWG), in der Neufassung der Bekanntmachung vom 22.01.2019, (Amtsbl. S. 127), mache ich hiermit bekannt, dass Wahlbriefe von den Absenderinnen und Absendern als Briefsendungen ohne besondere Versendungsform bei der Deutschen Post AG unentgeltlich eingeliefert werden können, wenn sie sich in amtlichen Wahlbriefumschlägen befinden.

Bei Inanspruchnahme einer besonderen Versendungsform hat die Absenderin oder der Absender den Betrag zu tragen, der das jeweils für die Briefbeförderung gültige Leistungsentgelt übersteigt.

Nalbach, den 27. März 2025
Gemeinde Nalbach
Der Gemeindewahlleiter
Peter Lehnert