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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 15/2023
Seite 3
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Fragen und Antworten rund um das Zukunftspaket

Wer kann einen Projektantrag stellen?

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis einschließlich 26 Jahre können einen Projektantrag in Zusammenarbeit mit einem Verein oder Träger stellen. Sollte kein Verein oder Träger für die Idee gefunden werden, kann Kontakt mit der Gemeinde Nalbach aufgenommen werden.

Wo finde ich den Projektantrag?

Der Projektantrag ist auf der Website der Gemeinde zu finden.

www.nalbach.de à Leben in Nalbach à Kinder, Jugend und Familie à Zukunftspaket

Wie hoch ist die Finanzierung?

Ein Projekt darf zwischen 500 und 30.000 € liegen.

Was kann finanziert werden?

Es existiert bewusst kein abschließender diesbezüglicher Katalog. Im Rahmen des Zukunftsausschusses sollen die Kinder und Jugendlichen möglichst frei über Angebote im Bereich Bewegung, Kultur und Gesundheit entscheiden können. Aus diesen Entscheidungen leitet sich dann letztlich die zugehörige Ausgabenstruktur ab.

Was kann nicht finanziert werden?

Vollständig ausgeschlossen sind Neubauten (z. B. Errichtung neuer Sport- und Veranstaltungsplätze, Neubau von Kinder- und Jugendclubs). Zudem sind alle eventuell geplanten baulichen Leistungen (z. B. im Sinne der Wiederherrichtung, Erweiterung etc.) vorab mit der gsub mbH abzustimmen und von dieser freizugeben.

Wann müssen die Projekte umgesetzt werden?

Die Projekte müssen in diesem Jahr umgesetzt werden. Die Gelder stehen nur für 2023 zur Verfügung.

Wer entscheidet was finanziert wird?

Der Zukunftsausschuss entscheidet, welche Projekte finanziert werden.

Wer sitzt im Zukunftsausschuss?

Der Zukunftsausschuss besteht mehrheitlich aus Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis einschließlich 26 Jahre. Er wird am 18. April gewählt.

Zudem werden zwei Mitarbeitenden aus der Verwaltung einen Sitz im Zukunftsausschuss haben. Die Kinder und Jugendlichen haben dabei jedoch die Stimmmehrheit.

Wichtige Termine für die Anträge: