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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 15/2024
Amtl. Bekanntmachungen
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Verpflichtung zur Reinigung von Gehwegen, Straßen und Straßenrinnen

Es wird ständig festgestellt, dass der Reinigungspflicht für Gehwege, Straßenrinnen und Fahrbahnen in der Gemeinde teilweise nur unzureichend oder überhaupt nicht mehr nachgekommen wird. Insbesondere die Eigentümer unbebauter Grundstücke innerhalb der geschlossenen Ortslage versäumen es häufig, die an ihre Grundstücke angrenzenden Gehwege und Straßenrinnen von Schmutz, Sand, Grasbesatz, Hecken und dergleichen freizuhalten.

Die Straßenrinnen einiger Straßenzüge sind fast vollständig bewachsen, versandet oder von sonstigem Unrat übersät, dass sogar der ordnungsgemäße Ablauf des Regenwassers nicht mehr gewährleistet ist.

Betroffen hiervon sind oftmals die unbebauten Grundstücke, die vor allem in Neubaugebieten und den Ausfallstraßen oftmals schon richtige „Schandflecke“ darstellen. Durch den Schmutz aus den nicht gesäuberten Straßenrinnen werden auch noch die Kanaleinläufe so zugesetzt, dass bei Regen und insbesondere bei Gewittern sogar „Hochwassergefahr“ für verschiedene Anwohner selbst gegeben ist.

Ich weise darauf hin, dass aufgrund der aktuellen Satzung der Gemeinde Nalbach über die Reinigung und Streuung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage den Eigentümern der an öffentliche Straßen angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke die Reinigung der Straße bis zur Fahrbahnmitte auferlegt wurde. Zu den Straßen in diesem Sinne gehören die öffentlichen Straßen, Wege, Plätze einschließlich der Fahrbahn, Gehwege, Radwege und Parkspuren, ohne Rücksicht auf ihre Befestigung.

Ich fordere hiermit alle Grundstückseigentümer auf, ihrer Reinigungspflicht unverzüglich nachzukommen und für eine laufende Sauberhaltung Sorge zu tragen; andernfalls behalte ich mir weitere Schritte vor.

Entsprechende Nachkontrollen werden in nächster Zeit seitens der Gemeinde durchgeführt.

Nalbach, den 04. April 2024
DER BÜRGERMEISTER
i.V. (Steinmetz)
Erster Beigeordneter