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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 15/2025
Amtl. Bekanntmachungen
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Verkehrspolizeiliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung vom 01.04.2013, letzte Änderung durch Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrsordnung vom 6. März 2013 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 12 S. 367 Art. 1, in der zurzeit geltenden Fassung, in Verbindung mit Artikel 1, Teil 2, § 7 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) (Artikel 1 des Gesetzes Nr. 1476) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), zuletzt durch Artikel 2 Nr. 3 des Gesetzes vom 11. November 2020 (Amtsbl. I S. 1262), wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs nachfolgendes angeordnet:

Die Straße „Am Gälgesberg“ im Ortsteil Nalbach wird ab Hausnummer 2 bis Hausnummer 9 am Freitag, dem 11.04.2025 in der Zeit von 08.00 Uhr - Samstag, dem 12.04.2025 um 06.00 Uhr für die Veranstaltungen der SPD Nalbach (Weinfest) für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt.

Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam. Verstöße dagegen sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG. Sie können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Nalbach, den 25.03.2025
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
(Lehnert) Bürgermeister