Am Sonntag, 09. Juni 2024, findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl der deutschen Abgeordneten zum Europäischen Parlament (Europawahl) statt.
Gleichzeitig werden im Saarland die Kommunalwahlen, in der Gemeinde Nalbach die Wahl des Gemeinderates, der Ortsräte und die Wahl des Kreistages, durchgeführt. Neben den deutschen Staatsangehörigen können auch die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die in der Bundesrepublik Deutschlang wohnen, unter denselben Voraussetzungen, wie sie für Deutsche gelten, an diesen Wahlen teilnehmen. Voraussetzung ist, dass die Wahlberechtigten in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Dabei bitte ich zu beachten:
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger werden für die Kommunalwahlen (Gemeinderat, Ortsrat, Kreistag) von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn diese am 42. Tag vor der Wahl (28. April 2024) ihren Haupt- bzw. alleinigen Wohnsitz in der Gemeinde Nalbach angemeldet haben.
Das gilt auch für die Europawahl, sofern die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger bereits an der Europawahl 1999 oder einer späteren Wahl in Deutschland teilgenommen haben.
Eine erneute Antragstellung ist in diesen Fällen nicht mehr erforderlich.
Haben Unionsbürgerinnen und Unionsbürger seit Antragstellung ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt und kehren danach wieder in die Bundesrepublik Deutschland zurück, ist eine erneute Antragstellung notwendig.
Wer als Unionsbürgerin oder Unionsbürger erstmals an der Europawahl in der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen will, muss bei seiner Wohnsitzgemeinde einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Formblätter sind bei der Gemeinde Nalbach erhältlich. Der Antrag muss bis spätestens Sonntag, 19. Mai 2024, bei der zuständigen Gemeinde eingehen. Einem Antrag, der nach dieser Frist eingeht, darf nicht mehr entsprochen werden. Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten.
Zuständig für die in der Gemeinde Nalbach gemeldeten Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ist das Wahlamt der Gemeinde Nalbach, Rathauspatz 1, 66809 Nalbach, Zimmer E.03.