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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 16/2025
Amtl. Bekanntmachungen
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Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters in der Gemeinde Nalbach am Sonntag, dem 18. Mai 2025

Die Wahlbenachrichtigungsschreiben werden in der Gemeinde Nalbach zurzeit zugestellt. Sollten Sie bis Sonntag, dem 27. April 2025 kein Wahlbenachrichtigungsschreiben erhalten haben, können Sie sich an das Wahlamt der Gemeinde Nalbach (siehe unten) wenden.

Das Wahlbenachrichtigungsschreiben enthält auf der Rückseite einen Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen. Ich bitte alle Wahlberechtigten, die am Wahltag ihre Stimme nicht im Wahllokal abgeben können, die Briefwahlunterlagen möglichst frühzeitig persönlich oder schriftlich zu beantragen.

Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt.

Ab sofort ist es möglich, auf der Homepage der Gemeinde Nalbach „www.nalbach.de“ einen Online-Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen zu stellen.

Die Unterlagen können selbstverständlich auch mündlich beim Wahlamt beantragt werden. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen müssen grundsätzlich persönlich beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig.

Wer den Antrag für eine andere/einen anderen Wahlberechtigte/-n stellt, benötigt dazu eine schriftliche Vollmacht. Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten, d.h. für diese Briefwahlunterlagen in Empfang nehmen. Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden der/dem Wahlberechtigten bzw. der bevollmächtigten Person persönlich ausgehändigt oder durch Boten zugestellt. Holt die/der Wahlberechtigte die Briefwahlunterlagen persönlich ab, so kann sie/er die Briefwahl auch direkt im Rathaus ausüben.

Das Wahlamt ist zu den üblichen Öffnungszeiten barrierefrei wie folgt zu erreichen:

montags

7:30 Uhr bis 12:30 Uhr

und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

dienstags

7:30 Uhr bis 12.30 Uhr

und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

mittwochs

7:30 Uhr bis 12:30 Uhr

donnerstags

7:30 Uhr bis 12:30 Uhr

und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

freitags

7:30 Uhr bis 12:30 Uhr

(Freitag, 16. Mai 2025 bis 18.00 Uhr)

Die Wahlbriefe werden im Bereich der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.

Bei der Briefwahl muss die Wählerin oder der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht.

Er kann auch bei der Gemeindeverwaltung im Rathaus Nalbach, Rathausplatz 1, im Briefkasten am Rathauseingang, eingeworfen oder beim Wahlamt direkt abgegeben werden.

Aktuelle Veröffentlichungen zu der anstehenden Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters entnehmen sie bitte – neben den Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt - auch der Startseite der Internetseite der Gemeinde Nalbach.

Sofern Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die folgenden Ansprechpartner/innen:

Herr Florian Ewen  — 06838-9002-150

Herr Thomas Steies  —  06838-9002-142

Frau Sarah Eufinger  —  06838/9002-145

Herr Julian Frankenfeld  —  06838-9002-151

Frau Aysen Ciftci  — 06838/900-145

Nalbach, den 08. April 2025
Gemeinde Nalbach
Der Gemeindewahlleiter
Peter Lehnert