Die Niederschrift über die Versammlung der Jagdgenossenschaft Körprich vom 13.03.2025 liegt in der Zeit vom 17.04.2025 bis 08.05.2025, gem. § 8 der Satzung der Jagdgenossenschaft Körprich, zur Einsichtnahme der Jagdgenossen im Rathaus der Gemeindeverwaltung Nalbach, Zimmer 2.02, aus.
In der Jagdgenossenschaftsversammlung vom 13.03.2025 wurde über die Annahme der Jahresrechnung 2024 beschlossen. Die Jahresrechnung kann im oben genannten Zeitraum bei der Gemeindeverwaltung Nalbach, Zimmer 2.02, eingesehen werden.
In der Jagdgenossenschaftsversammlung wurde ebenso über die Verwendung der Jagderträge aus 2024 beschlossen, über die Genehmigung des Haushaltsplans für 2025 abgestimmt und dem Jagdvorsteher Thomas Ruhmann für das abgelaufene Jagdjahr 2024 Entlastung erteilt.
Jeder Jagdgenosse der dem Beschluss nicht zugestimmt hat, kann die Auszahlung seines Anteils verlangen. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht binnen eines Monats nach Bekanntmachung der Beschlussfassung schriftlich oder mündlich zu Protokoll des Jagdvorstehers geltend gemacht wird.
Die Bekanntmachung ist mit dieser Veröffentlichung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nalbach erfolgt!